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Grundsteuer - Bruchteilgemeinschaft - Identifikationsnummer nicht vorhanden

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    Grundsteuer - Bruchteilgemeinschaft - Identifikationsnummer nicht vorhanden

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe mit meiner Partnerin 2015 ein EFH gebaut. Im Grundbuch sind wir beide mit 1/2 als Eigentümer eingetragen.
    Wir trennten uns. Ich wohne weiterhin im EFH. Meine Ex-Partnerin und ich sind aber was das EFH angeht noch nicht "auseinander" - wir haben eine Vereinbarung.

    Bei der Grundsteuer habe ich nun alle Angaben korrekt gemacht (denke ich zumindestens) - denn unter GW-1 "Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten"
    habe ich Bruchteilgemeinschaft ausgewählt - ich dachte das wäre in dem Fall korrekt - denn mir gehört 1/2 und meiner Ex-Partnerin auch.

    Ich musste nun beide Eigentümer eintragen und hierzu u.a. die Steuernummer und die Identifikationsnummer angeben.
    Das Problem: Ich kenne diese Angaben meiner Ex-Partnerin nicht. Die Adresse habe ich - aber sowohl die Steuernummer xxx/yyyy/zzzz wie auch die 11-Stellige Iden.Nummer
    habe ich nicht.

    Was mache ich nun? - Ohne diese Angaben wird mir ein Fehler angezeigt.

    Ich möchte meine Ex-Partnerin auch nicht diesbezüglich fragen - da wir keinen Kontakt haben.

    Wenn ich bei GW-1 unter "Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" mich als Alleineigentümer definiere - erhalte ich bei der Prüfung keine Fehler und keine Hinweise - d.h. ich könnte die Sache abschicken. Aber das wäre doch falsch oder?

    Hat jemand eine Idee?

    Im Voraus vielen Dank.
    Gruß

    #2
    Aber das wäre doch falsch oder?
    Ja sicher wäre das falsch ! Weder die persönliche ID noch die Steuernummer sind Pflichtfelder. Was wird denn als Fehler konkret angezeigt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ahhh - ich habs - genaues Lesen hilft.
      Der Fehler lautet:
      Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein.

      Ich habe zwar 2 Eigentümer eingetragen aber keinen Eintrag für die Gemeinschaft.
      Dieser fehlte. Ich habe einfach einen neuen Eintrag (ohne Anrede) erstellt und dort meine Daten eingetragen.
      Jetzt bekomme ich nur noch 3 Hinweise nämlich:
      Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.

      Geben Sie bitte - falls vorhanden - für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Beteiligten/die Beteiligte die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuernummer an. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheid.

      Geben Sie bitte die Identifikationsnummer für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Beteiligten/die Beteiligte an, sofern es sich um eine natürliche Einzelperson handelt.


      Damit kann ich leben

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