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Grundsteuererklärung NRW: Eintragung der Gemarkung

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    Grundsteuererklärung NRW: Eintragung der Gemarkung

    Grundsteuererklärung: Eintragung der Gemarkung:


    für meine Eigentumswohnung in Gelsenkirchen ist im Grundbuch folgendes eingetragen:

    a) Schalke Blatt xxxx: 101/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Schalke

    Flur X: Flurstück 25, Gebäude und Freifläche 547qm, .....straße 7, -> (Bodenrichtwert 170 Mehrgeschossig, 185 Zweigeschossig)
    Flur X: Flurstück 333, Gebäude und Freifläche 549 qm, ....straße 7 -> (Bodenrichtwert 170 Mehrgeschossig, 185 Zweigeschossig)
    verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst einem Keller, im Aufteilungsplan mit Nr. X bezeichnet.

    b) Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Gelsenkirchen von Schalke, Blatt xxyy: 20/1000 Miteigentumsanteil an
    dem vorgenannten Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage, im Aufteilungsplan mit Nr. Y bezeichnet.

    Meine Frage lautet: Was und wie muss ich im Hauptformular GW 1 unter Angaben zu Gemarkung und Flurstück eintagen und
    damit zusammenhängend, was und wie muss ich im GW 2 Angaben zu Grund und Boden eintragen.


    Wer kann mir weiterhelfen?
    Zuletzt geändert von MIke22; 05.08.2022, 00:00.

    #2
    So, wie ich das verstehe, musst du jedes Flurstück doppelt erfassen, einmal mit den Miteigentumsanteil für die Wohnung,

    das zweite mal mit dem Miteigentumsanteil für die Garage. Falls die Wohnung in einem Gebäude mit mehr als 2 Geschossen liegt,

    gilt der Bodenrichtwert für mehrgeschossig. Das sieht dann so aus wie in der nachstehenden Tabelle.

    Tabelle_SH.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das verstanden habe: Du sagst also, ich muss Flurstück 1 und 2 einmal eintragen mit Miteigentumsanteil an der Wohnung und einmal mit dem Anteil an der Garage. Laut dem Aufteilungsplan ist das zweite Flurstück das Garagengrundstück. Die Garage hat im Grundbuch zwar eine eigene Grundbuchblattnummer, ihr ist aber keine Flurstücknummer zugeordnet. Flurstück 1 müsste nach meinem Verständnis in GW1 das Schlüsselwort 1. Fläche, und Flurstück 2 das Schlüsselwort 2. Fläche zugeordnet werden. Ist das so richtig? In GW 2 muss ich dann, wenn ich es richtig verstehe meinen Anteil an der Grundstücksfläche von Flurstück 1 und Flurstück 2 angeben. Dieser errechnet sich doch dann
      wie folgt: Grundstücksfläche multiplizert mit x/1000 Miteigentumsanteil. Bei Bodenrichtwert muss ich dann rechnen: mein Anteil an den Flurstückflächen
      mal xxx Euro/m2 (Bodenrichtwert). Ist das so von der Logik her richtig`?

      Beste Grüße
      Mike 22
      Zuletzt geändert von MIke22; 07.08.2022, 20:38.

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        #4
        Es heißt doch im Grundbuch Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundstück

        Da ist doch beschrieben, welche Flurstücke zu dem vorgenannten Grundstück gehören,

        Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, sind alle über erste Fläche zu schlüsseln,

        in Zeile 4 der Anlage Grundstück gibt es dann nur einen m²-Wert ! Das ist doch nicht so kompliziert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Okay. Dann ist die Sache klar.
          Freundliche Grüße
          Mike22

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            #6
            Hallo,

            ich klinke mich hier mal ein, habe nämlich gleiches Thema, weiß aber nicht, ob ich richtig verstanden habe wir man vorgeht.

            3 Flurstücke
            1 Grundbuchblatt für Eigentumswohnung in mehrgeschossigem Gebäude Anteil 125/1000
            1 Grundbuchblatt für Garage (Fertiggarage auf Grundstück) Anteil 7/1000
            Bodenrichtwert 260 für mehrgeschossig
            Bodenrichtwert 270 für ein-zwei-geschossig

            Frage 1: Wenn ich diese nun anlege, bekommen alle den Schlüsselwert 1, erste Fläche ?

            Frage2: Und bei Angaben zu Grund und Boden muss ich nicht 2 Flächen anlegen? 1 mal den Flächenanteil ETW mit Bodenrichtwert 260 und 1 mal den für die Garage mit Bodenrichtwert 270 ?
            Heißt also da die Garage zur wirtschaftlichen Einheit gehört, gilt der gleiche Bodenrichtwert wie für die Wohnung und ich kann hier eine Summe bilden?

            Habe schon hin und her recherchiert und komme immer wieder auf andere Antworten. Dies hier scheint es jetzt aber auf den Punkt zu bringen. Wenn meine Fragen bestätigt werden könnten, hätte ich endlich die ersehnte Lösung.

            Danke im Vorraus
            Freundliche Grüße
            Karo

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              #7
              Frage 1: Ja

              Frage 2: Nein, maßgeblich ist die Lage der Wohnung und dafür gilt mehrgeschossig. Die Garage ist praktisch nur "Zubehör"

              Das hast du doch auch selbst richtig erkannt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie,

                danke für die schnelle Antwort. Ursprünglich war das so mein Ansatz. Ich war aber inzwischen verunsichert, da es nirgendwo ausdrücklich so beschrieben steht und mich andere Threads verunsichert haben. Euer Beitrag hier hat mir nun geholfen. Vielen Dank

                Beste Grüße
                Karo

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                  #9
                  Hallo, da taucht nun noch eine simple Frage auf:

                  Wenn ich die Garage, da Sie im Grundbuchblatt mit angegebn wird, zuvor mit erfasst habe, muss ich dann später unter den Allgemeinen Angaben bei Anzahl Garagen-/ Tiefgaragenstellplätze etwas eingeben, oder sind dann hier keine Angaben erforderlich.

                  Beste Grüße
                  Karo

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                    #10
                    Nur die Anzahl der Garagenstellplätze ist auf einer Unterseite anzugeben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charlie,

                      Für die Garage sind ja Miteigentumsanteile vorhanden, deswegen ist sie ja mit aufgenommen. Also muss ich dann unter Allgemeine Angaben - 2 Zeile 10 etwas angeben, da es sich ja um eine Doppelgarage handeln könnte und hier eben die tatsächliche Anzahl abgefragt wird, richtig?

                      Danke und Grüße

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                        #12
                        ... und hier eben die tatsächliche Anzahl abgefragt wird, richtig?
                        Genau, hier wird nur nach der Anzahl der Stellplätze gefragt, der Miteigentumsanteil am Garagengrundstück ist etwas anderes,

                        der wird ja nach m² erfasst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Okay, Danke für die Hilfe. Dann sollte jetzt alles klar sein

                          Gruß Karo

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