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Grundsteuer Reform Garagen

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    Grundsteuer Reform Garagen

    Hallo zusammen,
    ich habe eventuell ein Verständnis Problem bei Garagen in NRW.
    Wir haben zwei Garagen die zu einer Wohneigentümer Gemeinschaft gehören. Hierzu haben wir für jede Garage die Erklärung vom Finanzamt bekommen. Flur bei beiden gleich bis halt auf Grundbuchblatt, was auch Sinn macht. Hierzu gehört keine Wohnung, diese ist ganz woanders. Meine Fragen wäre: Kann ich beide in einer Erklärung zusammenfassen obwohl die Aktenzeichennummer nicht identisch ist? Bei Punkt 3 Gemarkungen könnte ich das machen glaube ich.
    Bei GW2 Punkt 5-3 Angaben zu Wohn- und Nutzfläche, muss ich da die qm² angeben für die Garagen? Leider wird das nicht wirklich erwähnt oder ich bin blind.
    Danke vorab.

    Freundliche Grüße


    Alex


    #2
    Mach für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung. Sollten beide Garagen auf dem gleichen Flurstück liegen, kann man

    unter Ergänzende Angaben jeweils die Zusammenführung beantragen, ansonsten bringt das nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die fixe Antwort.
      Ja das Flurstück ist identisch, heißt also ich mache trotzdem zwei und bei Ergänzenden Angaben beantrage ich die Zusammenführung?
      Noch ein Tip bzgl.: GW2 Punkt 5-3 Angaben zu Wohn- und Nutzfläche? Muss ich da die qm² Angaben für die Garagen rein?
      Danke.

      Grüße

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        #4
        Da deine/eure Wohnung ganz woanders liegt, wirst du die Garagen keiner Wohnnutzung zuordnen können oder sind sie an Bewohner von Wohnungen

        in der Nähe der Garagen vermietet ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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