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Anteilmäßigkeit eines Grundstückes

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    Anteilmäßigkeit eines Grundstückes

    Im ELSTER Formular wird in Zeile 11 gefragt: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner. Was genau muss ich eintragen für "Zähler" und "Nenner", wenn ich zusammen mit meiner Frau (zu gleichen Teilen) ein Grundstück (mit Einfamilienhaus) besitze: 222 m² (Zähler 93) (Nener 359)
    Nenner
    Zuletzt geändert von Klemmnix; 05.08.2022, 09:23.

    #2
    Zitat von Klemmnix Beitrag anzeigen
    Was genau muss ich eintragen
    Wenn Euch das Haus zusammen gehört, dann müsst Ihr meiner Meinung nach auch eine gemeinsame Erklärung abgeben. Dann gehört Euch das Haus zu 1/1.

    Kommentar


      #3
      Dann gehört Euch das Haus zu 1/1.
      Im Bewertungsrecht würde man es besser so ausdrücken: Das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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