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Grundsteuer BW – Verhältnis Haus zu Grundstück

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    Grundsteuer BW – Verhältnis Haus zu Grundstück

    Ich habe jetzt viel in diesem Forum und an anderen Stellen viel gelesen, aber mir folgendes noch immer nicht klar:
    Das Verhältnis von Wohnfläche zu Grundstück.


    Ich habe ein Grundstück (in BW) von 908 qm auf dem mein Haus steht, welches 325 qm groß ist. Wo und wie muss ich das Verhältnis Haus zu Garten irgendwo angeben?
    Meine Vermutung wäre Zeile 11 bei GW1. Was davon ist aber der Zähler und was der Nenner?





    #2
    In Baden-Württemberg ist die Gebäudegröße unerheblich: weder sie selbst noch ein entsprechender Anteil werden irgendwo angegeben. Es kommt allein darauf an, welcher Anteil der im Infoschreiben des Finanzamts genannten Flurstücke zu Deiner wirtschaftlichen Einheit gehört. Wenn das Flurstück ganz zu Deiner Einheit gehört, ist Zähler 1 Nenner 1 anzugeben.

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      #3
      Danke für die Info.

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