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NRW: Grundsteuer, mehrere Flurstücke mit mehr als zwei verschiedene Bodenrichtwerten

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Hast du denn für die Land- und Forstwirtschaft kein eigenes Aktenzeichen bzw. wird für alles Grundsteuer B bezahlt ?
    Nein, das verwundert auch etwas. Die Flur Nr. 2 wurde ursprünglich durch eine Straße erst von der Flur Nr2 getrennt, Nr.3 (zukauft) war aber schon immer LuF.
    Ich mache das gerade (als zuk. Erbe) für meine Eltern. Und kann mich nicht daran erinnern, dass es je ein Grundsteuer B) gab. Ich frag aber Sicherheitshalber morgen mal nach.
    Zuletzt geändert von Landjunge; 19.12.2022, 21:47.

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      #17
      Nein, das verwundert auch etwas.
      Welches Bundesland ? Es gibt nämlich einige Bundesländer, die erst jetzt die Infos zur Grundsteuer A versenden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Sachsen
        Auf der Bodenrichtwertkarte, sind die Nr2 und Nr3 jedenfalls der Land- und Forstw. zugeordnet.

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          #19
          Ich habe ebenfalls ein ähnliches Problem in NRW:
          Ich habe ein Flurstück das teilweise mit einem Einfamilienhaus bebaut ist und teilweise als Wiese verpachtet ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um Wohn- bzw. Teileigentum handelt.
          Wenn ich jetzt die gesamte Fläche zunächst auf die bebaubare Fläche beschränke, dann kann ich nicht mehr den Anteil für das Wohnungseigentum eingeben. Oder muss die Beschränkung in einer Nebenrechnung erfolgen?
          Für entsprechende Infos wäre ich sehr dankbar!!
          VG

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            #20
            Ich habe ein Flurstück das teilweise mit einem Einfamilienhaus bebaut ist und teilweise als Wiese verpachtet ist
            Grundvermögen und Landwirtschaft müssen getrennt voneinander erklärt werden, dafür braucht man zwei Aktenzeichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Ja ich habe 2 Aktenzeichen. Beim Grundvermögen für die bebaubare Fläche stoße ich aber auf das Problem, dass die Wiese und das Haus nur ein Flurstück hat. Im Geoportal wird folgendes ausgewiesen: Gesamtfläche 6084 qm davon bebaubare Fläche 2972 qm und Landwirtschaftsfläche 3111 qm. Wenn ich jetzt die bebaubare Fläche so wie du oben beschrieben hast aufteile, dann ist mir nicht klar, wo und wie ich den Anteil für das Wohneigentum (14/20) eingebe:
              Ich meine folgende Ausführung von dir (habe die Werte entsprechend abgeändert):

              "Nein, das bebaute Grundstück ist als Zweifamilienhaus zu erklären. Damit das auf den dazugehörigen Flächenanteil von

              "2.972 m² beschränkt wird, muss im Hauptvordruck (GW1) in Zeile 11 als Zähler 2972 eingetragen werden und als Nenner 6084.

              Das Flurstück schlüsselst du auf erste Fläche und trägst die 2.972 m² und die 90,00 € in die Zeile 4 von GW2 ein.

              In der Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft ist die amtliche Fläche nur in GW3 zu erfassen, nicht im Hauptvordruck !

              Bei Nutzung wählst du 1 Landwirtschaftliche Nutzung aus und gibst als Fläche 3111 m² an. Damit ist alles erklärt"

              Kannst du mir bitte helfen?
              VG

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                #22
                Die Zeile 11 wird doch auch für die Angabe des Miteigentumanteils gebraucht.

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                  #23
                  .. dann ist mir nicht klar, wo und wie ich den Anteil für das Wohneigentum (14/20) eingebe:
                  Mir auch erst, wenn ich erfahre, auf welche Flurstücksfläche sich die 14/20 beziehen. Das muss ja beschrieben sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    Auf die Gesamtfläche von 6084 qm

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                      #25
                      Auf die Gesamtfläche von 6084 qm
                      Das wären aber dann deutlich mehr m² als die Wohnbaufläche laut Kataster ausmacht, nämlich fast 4.259 m²

                      Da muss ich auch erst nachdenken, so einen Fall hatte ich noch nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Ich glaube du hast mich falsch verstanden:
                        Lt. Teilungserklärung gehören Grundstückseigentümer A 14/20 vom gesamten Grundstück und Grundstückseigentümer B 6/20 vom gesamten Grundstück von 6084 qm.
                        Ich habe folgende Überlegung:
                        Bebaubare Fläche 2972m2 davon entfallen auf A 2080 qm= (14/20) und auf B 892qm =(6/20)
                        Wiese Fläche 3112m2 davon entfallen auf A 2178 qm =(14/20) und auf B 934qm 0(6/20)
                        Summe: A 4258 qm B 1826 qm = 6084 qm Gesamtfläche

                        Wäre das nicht eine Lösung und ist es richtig?

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                          #27
                          Ohne Charly24 vorzugreifen: das ist logisch und ich sehe genau so. ;-)
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #28
                            Dann müssten aber A und B jeweils zwei Erklärungen abgeben

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                              #29
                              Ja, es sind ja auch zwei Eigentümer und die müssen jeweils ihr Eigentum erklären. Also 2 Eigentümer müssen jeder 2 Erklärungen abgeben = 4 Erklärungen insgesamt.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                                #30
                                Vielen Dank für Eure Antworten. Bin mit 4 Erklärungen bei Euch! Bislang konnte mir keiner Auskunft hierzu geben...
                                Bin mal gespannt, was Charlie 24 meint.

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