Guten Tag, mir gehört eine Eigentumswohnung in einem Haus dessen 9 Whg 9 verschiedenen Eigentümern gehören, also eine WEG.
Das Gebäude wurde einst im Rahmen eines Erbbaurechts auf einem Grundstück der Stadt erbaut.
Das Gebäude wurde einst im Rahmen eines Erbbaurechts auf einem Grundstück der Stadt erbaut.
- Muss ich bei der Grundsteuermeldung für meine Wohnung dann "6" Bruchteilsgemeinschaft oder "0" natürliche Person eintragen ?
- Muss ich die (mir teilw. nicht exakt bekannten) Namen der anderen Wohnungseigentümer in meiner Meldung nennen ?
- Was muss ich bezüglich des Erbbaurechtes beachten/eintragen ?
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