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GrundSt. BY - Meldung Eigentumswohnung = Bruchteilsgemeinschaft ? +Erbbaurecht

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    GrundSt. BY - Meldung Eigentumswohnung = Bruchteilsgemeinschaft ? +Erbbaurecht

    Guten Tag, mir gehört eine Eigentumswohnung in einem Haus dessen 9 Whg 9 verschiedenen Eigentümern gehören, also eine WEG.
    Das Gebäude wurde einst im Rahmen eines Erbbaurechts auf einem Grundstück der Stadt erbaut.
    1. Muss ich bei der Grundsteuermeldung für meine Wohnung dann "6" Bruchteilsgemeinschaft oder "0" natürliche Person eintragen ?
    2. Muss ich die (mir teilw. nicht exakt bekannten) Namen der anderen Wohnungseigentümer in meiner Meldung nennen ?
    3. Was muss ich bezüglich des Erbbaurechtes beachten/eintragen ?
    Besten Dank im voraus für gute Tipps :-)

    #2
    Frage 1: 0"Alleineigentum natürliche Person auswählen ist richtig

    Frage 2: Nein ! Du erklärst nur dein Wohnungseigentum.

    Frage 3: Angaben zum Erbbauverpflichteten musst du auf Seite 9 der Anlage Grundstück machen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank Charlie24

      jetzt häng ich leider schon wieder an einer Fragestellung fest
      Anteil an der wirtschaftlichen Einheit Zähler/Nenner

      Im Erklärfilm zum Thema Eigentumswohnung heißt es hier " 1 / 1 weil Herrn X das Grundstück alleine gehört"
      Mir gehört aber nur 1 Wohnung und nicht das gesamte Grundstück - wäre das in meinem Fall dann 1 / 9 ?

      Das Objekt mit den 9 Wohnungen besteht allerdings aus 2 aneinander gebaute Gebäude (1 gemeinsame FlurNr.) mit gesamt 2 Hausnummern. Der Teil, in dem meine Wohnung liegt, beinhaltet 6 Wohnungen, das Nebengebäude 3. Wäre dann evtl eher 1 / 6 richtig ?

      Kommentar


        #4
        Im Erklärfilm zum Thema Eigentumswohnung heißt es hier " 1 / 1 weil Herrn X das Grundstück alleine gehört"
        Das betrifft die persönlichen Eigentumsverhältnisse in Zeile 30 Hauptvordruck, nicht den Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück.


        Wäre dann evtl eher 1 / 6 richtig
        Deine Miteigentumsanteile stehen im notariellen Kaufvertrag, die musst du in Zeile 6 der Anlage Grundstück eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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