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Hilfe bei "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks"

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    Hilfe bei "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks"

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal Hilfe und zwar bei der "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks"
    Ein gleiches Problem habe ich leider nicht gefunden so ein neuer Beitrag
    Das Programm möchte von mir eine Flache eingetragen bekommen, wie berechne ich die?
    Das besondere noch, unser Grundstück wo die Eigentumswohnungen drauf stehen besteht aus 3 Flurstück/zählern, ich könnte aber nur 2 Flächen eintragen. Rechne ich einfach alle drei Flächen zusammen und ermittle einen einzutragende Fläche? Es sind 661 + 145 + 1337 m2 und ein Anteil von 96/1000.
    Die Beispielrechnung verstehe ich nicht ganz in Elster.

    Danke im Voraus
    Carsten

    #2
    Die Flurstücke erfasst du nacheinander einzeln im Hauptvordruck, Wie man rechnen muss, ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

    Bei identischem Bodenrichtwert der Flurstücke gibt es in der Anlage Grundstück nur einen Eintrag. Nach deinen Angaben komme ich auf 205 m².

    Tabelle_ETW_aBL.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja genau die Flurstücke selber konnte ich im Hauptvordruck einzeln erfassen.
      Super, Danke. Ich hatte mir das auch schon so errechnet war mir aber nicht sicher ob das stimmt.

      Eine Frage habe ich dann aber dennoch, zum teil stehen dort unsere Garagen drauf, spielt das hier eine Rolle?


      Vielen Dank nochmal
      Zuletzt geändert von Sauerland23; 05.08.2022, 18:17.

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        #4
        Eine Frage habe ich dann aber dennoch, zum teil stehen dort unsere Garagen drauf, spielt das hier eine Rolle?
        Garagen spielen dann eine Rolle, wenn das Sondereigentum an den Garagen mit weiteren Miteigentumsanteilen an den Flurstücken verbunden ist,

        wie im nachstehenden Beispiel.

        Tabelle_TG.JPG .
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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