Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Niedersachsen - Garage auf Garagenhof

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Niedersachsen - Garage auf Garagenhof

    Hallo,

    diese Frage wurde so ähnlich schon einmal gestellt.

    Es geht um eine Garage auf einem Garagenhof (eigenes Aktenzeichen, kein Bezug zum Haus). Versuche ich es mit einer „Bruchteilsgemeinschaft“, möchte Elster alle Miteigentümer wissen. Die herauszufinden/einzugeben wäre sehr umständlich.

    Ich habe es nun mit „Alleineigentum einer natürlichen Person“ eingegeben, die Nutzfläche der einzelnen Garage ist klar. Was soll ich aber bei der Grundstücksfläche eingeben? Die Gesamtfläche des gesamten Flurstückes 892 m² (so wie es auch aus dem Grundstücksviewer kommt) und den Anteil 1/16, oder 55 m² (entspricht 1/16 der Gesamtfläche) und Anteil 1/1. So steht es auf einem alten Einheitswertbescheid
    .
    Vielen Dank.

    #2
    1 und 16 müssen als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück eingetragen werden, wo auch das Flurstück zu erfassen ist.

    Selbst berechnen muss man den Miteigentumsanteil in Niedersachsen nicht. Die 55 m² sollten später im Bescheid stehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Dankeschön.

      Kommentar

      Lädt...
      X