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Grundsteuer NRW - Eigentumsverhältnisse

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    Grundsteuer NRW - Eigentumsverhältnisse

    Guten Tag,

    wir sind eine WEG aus 24 Parteien, alles Eigentümer. Und ich weiß absolut nicht was ich bei Eigentumsverhältnisse eintragen soll. Alles passt nicht oder das Programm kommt dauernd mit Fehler.

    0 Alleineigentum einer natürlichen Person Wenn ich da nehme meckert es das es mit den Eigentümeranteilen nicht stimmt dann würde mir das ganze Grundstück gehören und nicht nur der Miteigentümeranteil.


    4 Ehegatten/Lebenspartner (weiter mit Zeile 41) Das haben einige auch genommen da sie zu zweit im Grundbuch stehen aber da würde das Grundstück nur den zwei gehören und nicht der Gemeinschafft.



    6 Bruchteilsgemeinschaft Wäre für mich logisch nur da meckert das Programm das ich eine zweite Person als Eigentümer eintragen muss, dann müsste ich ja alle 24 Personen eintragen und wir haben keinen Empfangsbevollmächtigen. Müssen wir dann einen bestimmen z.B unsere Hausverwaltung? Nur dann würden die ganzen Bescheide zur Hausverwaltung gehen laut Beschreibung in der Hilfe. Warum?

    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen Wäre für mich Richtig. Nur wir sind ja keine OHG usw



    9 andere Grundstücksgemeinschaft Passt leider auch nicht da 7 schon nicht passt

    #2
    Jedes Wohnungseigentum ist eine eigene wirtschaftlich Einheit und auch so zu erklären: Bitte zuerst den Sticky lesen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok hab den Fehler gefunden.

      Eigentumsverhältnisse

      Variante 1:

      Zeile 32 0 Alleineigentum einer natürlichen Person

      Dann muss in Zeile 51 musst du jedenfalls 1 (Zähler) und 1(Nenner) eintragen werden, (du bist Alleineigentümer deines Wohnungseigentums.)

      Variante 2:

      Zeile 32 4 Ehegatten/Lebenspartner (die zusammen im Grundbuch stehen beide die Hälfte)

      Was kommt dann in Zeile 51? und Zeile 69?


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        #4
        Bei Ehegatten ist in Zeile 51 Hauptvordruck in der Regel 1 und 2 zutreffend, also Miteigentum zu je ein Halb.

        Was ist jetzt mit Zeile 69 gemeint ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich muss doch in Zeile 41-51 den Ehemann eintragen und in Zeile 59-69 dann die Ehefrau wenn beide im Grundbuch stehen und ich bei Eigentumsverhältnisse die 4 eintrage für Ehegatten.

          in Zeile 51 was kommt dann bei Zähler Nenner rein? 1/1 wie bei Alleineigentümer passt ja nicht.
          in Zeile 69 was kommt dann da rein für die Ehefrau?

          Zeile 51 dann 1 (Zähler) und 2 (Nenner)
          Zeile 69 auch 1 (Zähler) und 2 (Nenner)
          Zuletzt geändert von Stier; 06.08.2022, 19:37.

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            #6
            Da stehe ich jetzt auf dem sprichwörtlichen Schlauch, die Zeilennummerierung in den Formularen ist anscheinend unterschiedlich ?

            Bei mir werden nämlich beim 2. Eintrag erneut die Zeilen 42 bis 51 angeboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Mh also bei den Formularen vom Finanzamt (Papierform) kann man bei Eigentümer/Beteiligte in Zeile 41-58 den ersten Eigentümer eintragen und in Zeile 59-76 einen zweiten Eigentümer und in Zeile 77-94 einen dritten Eigentümer danach kommt das Feld mit der Unterschrift.

              Dann trage ich ja in Zeile 41... z.b mich als Ehemann ein und Zeile 59... meine Ehefrau. Zeile 69 wäre das denn mit Anteile am Grundstück.

              Zeile 51 dann 1 (Zähler) und 2 (Nenner)
              Zeile 69 auch 1 (Zähler) und 2 (Nenner)

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                #8
                Mh also bei den Formularen vom Finanzamt (Papierform)
                Papier ist nicht Thema dieses Forums, hier geht es um die Webformulare von Mein ELSTER !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok dann halt Online macht kein Unterschied für mich es geht um die Frage was trag ich bei Zeile 51 ein bei Ehegatten 1/2?

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                    #10
                    Mag sein, macht das aber nicht zu einem Elster-Thema. Und dies ist ein Elster-Forum.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      was trag ich bei Zeile 51 ein bei Ehegatten 1/2?
                      Das ist bei Ehegatten die übliche Aufteilung, sie könnten aber auch anders aufteilen. Gewissheit verschafft ein Blick ins Grundbuch.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Ok dann soll mein Nachbar da nochmal gucken ob da etwas anderes steht.

                        Ich bin der einzige der es mit dem Elster Programm macht, die Rentner die zum teil noch nicht mal ein Handy oder PC haben, haben sich die Formulare vom Finanzamt zuschicken lassen, deshalb auch das mit den anderen Zeilen. Da wir alle Probleme haben, haben wir uns zusammengesetzt und es versucht gemeinsam auszufüllen. Selbst ein pensionierter Finanzbeamter kommt mit dem Mist nicht zurecht. Dieses Beamten Deutsch soll man dann auch noch verstehen.

                        Aber jetzt habe ich glaube ich alle Fragen beantwortet bekommen. Danke

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                          #13
                          Selbst ein pensionierter Finanzbeamter kommt mit dem Mist nicht zurecht.
                          Wenn er zeitlebens nie in einer Bewertungs- oder Erbschaftsteuerstelle gearbeitet hat, ist das gut möglich.

                          In der Ausbildung müsste er allerdings damit schon in Kontakt gekommen sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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