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Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg

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    Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg

    Vorbemerkung:
    Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz genannten Personen und Organisationen erlaubt.

    Dieser Beitrag hier befasst sich mit den Formularen, die für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gelten.
    Das Formular für Baden-Württemberg (BW) ist damit weitgehend identisch.

    Angesprochen werden nur der Hauptvordruck (GW1) und die Anlage Grundstück (GW2).
    Man muss dem Hauptvordruck mindestens eine Anlage beifügen, bei Grundvermögen ist das die Anlage Grundstück (GW2) !

    Es folgt keine Schritt für Schritt Anleitung, es werden nur die Punkte angesprochen, die nach meiner Einschätzung von vielen Anwendern nicht auf Anhieb
    verstanden wurden bzw. werden.

    Das beginnt bei der Wirtschaftlichen Einheit, für die eine Grundsteuererklärung zu erstellen ist und was alles zu dieser gehört?
    In einer Anleitung steht dazu u. a. folgendes (Landwirtschaft lasse ich aus):
    Zu einer wirtschaftlichen Einheit werden Flurstücke und Gebäude zusammengefasst, die die gleiche Vermögensart haben, zusammen genutzt werden und derselben Eigentümerin bzw. demselben Eigentümer oder denselben Eigentümerinnen bzw. denselben Eigentümern gehören.
    Trifft einer dieser Punkte nicht zu, können die Flurstücke und Gebäude nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Es liegen dann mehrere wirtschaftliche Einheiten vor.
    Ausnahme: Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz gehören.

    Jedes Wohnungs- und Teileigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit. Zur wirtschaftlichen Einheit gehören jeweils die anteilige Gebäudefläche (Sondereigentum) und die anteilige Flurstücksfläche in m². Diesen m²-Anteil muss man für die Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2) selbst berechnen. BW: Zeile 3
    Bitte den m²-Anteil am Grund und Boden nicht mit der Wohnfläche verwechseln oder vermengen, die Werte unterscheiden sich zum Teil deutlich.


    Immerhin gibt es eine konkrete Aussage zum Wohnungseigentum, aber was ist mit dem Rest?
    Das Einfamilienhaus ist recht einfach, bei dem gehört das ganze Grundstück zur wirtschaftlichen Einheit (Zeile 11 GW1 also 1 und 1) Ein Grundstück im Sinne des Bewertungsrechts kann immer aus mehreren Flurstücken bestehen, die ganz oder teilweise die wirtschaftliche Einheit bilden. . Manchmal werden Einfamilienhäuser über Privatwege erschlossen, die mehreren Eigentümern gehören. Dann muss dieses Flurstück ebenfalls erfasst und in Zeile 11 GW1 der Anteil angegeben werden, mit dem die Eigentümer des Einfamilienhauses an der Wegefläche beteiligt sind. Für das klassische Zweifamilienhaus gelten die Anmerkungen zum Einfamilienhaus sinngemäß, es unterscheidet sich nur durch die Anzahl der Wohnungen. Ob die Wohnungen übereinander oder nebeneinander (Doppelhaus) liegen, spielt keine Rolle. Auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist ein Zweifamilienhaus.

    Eine Doppelhaushälfte ist ein Einfamilienhaus, wenn beide Haushälften über eigene Grundstücke verfügen, häufig sind Doppelhaushälften aber Wohnungseigentum, da muss dann in Zeile 11 GW1 in der Regel 1 und 2 erklärt werden. Reihenhäuser können theoretisch auch Einfamilienhäuser sein, meist sind die aber Wohnungseigentum. Welche Grundstücksart konkret zutrifft, steht entweder im Kaufvertrag oder im Grundbuch. Auch im bisherigen Einheitswertbescheid müsste das richtig drinstehen. Ein Mietwohngrundstück ist ein Wohnhaus mit 3 oder mehr Wohnungen, die nicht auf Eigentumswohnungen aufgeteilt sind.

    Speziell zum Wohnungseigentum folgt weiter unten eine Tabelle, die aufzeigt, wie man bei einer Eigentumswohnanlage mit mehreren Flurstücken in der
    gleichen Bodenrichtwertzone vorgehen muss.
    .
    Noch eine Anmerkung zur Verwendung der Begriffe Zähler und Nenner in den Formularen. Die haben unterschiedliche Bedeutungen. Die Flurstücksnummer 3840 hat keinen Nenner, auch wenn die Schreibweise 03840/000 mitgeteilt wurde. Ich lasse den Nenner in diesem Fall leer, angeblich führen auch Nulleinträge nicht zu Fehlern. Führende Nullen sollte man nicht angeben, das kann zu Fehlermeldungen führen.

    Zur Bedeutung von Zähler und Nenner in Zeile 11 GW1 verweise ich auf die Ausführungen zur wirtschaftlichen Einheit weiter oben.

    Zähler und Nenner in Zeile 51 GW1 meinen die persönlichen Eigentumsanteile am Bewertungsobjekt, für Alleineigentümer ist da 1 und 1 zutreffend, sind Ehegatten Miteigentümer zu je ein Halb, dann ist jeweils 1 und 2 einzutragen. Erbengemeinschaften müssen die Erbquote nicht angeben, ich würde es aber machen.

    Unterhalb von Zeile 11 GW1 steht erneut Zeile 11, die Vorauswahl ist keine Angabe. Es hat ein paar Tage gedauert, bis klar war, was mit Feld 19 bezweckt werden soll. Der neue Benutzer Sepp hat das Rätsel nach meiner Wahrnehmung als erster vollständig gelöst. Auf keine Angabe darf die Auswahl jedenfalls nicht bleiben. Wann ist was auszuwählen:

    Variante 1 = erste Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück (Zeile 4, BaWü Zeile 3) erklärte erste Bodenrichtwert. Diese einfache Variante habe ich in einer der Tabellen unten dargestellt. Auf erste Fläche sind alle Flurstücke immer dann zu schlüsseln, wenn alle den gleichen Bodenrichtwert haben.

    Variante 2 = zweite Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück (Zeile 4) erklärte zweite Bodenrichtwert.

    Variante 3 = Beiden Flächen: Für dieses Flurstück gilt teils der erste in Anlage Grundstück (Zeile 4) erklärte Bodenrichtwert und teils der zweite in Anlage Grundstück erklärte Bodenrichtwert. Das kommt zwar selten vor, aber es kommt vor. Das Flurstück selbst muss in GW1 nicht zerlegt werden, die m²-Werte in Zeile 4 von GW2 schon. Bitte nicht mit Bodenrichtwerten verwechseln, die nutzungsabhängig unterschiedlich sind, wie z. B. 1 und 2-geschossig oder alternativ mehrgeschossig. Hier gilt der Wert, der für das eigene Grundstück zutreffend ist..

    Bitte neue Themen zur Grundsteuererklärung immer im Unterforum für mein ELSTER eröffnen, nur Fragen zur Registrierung gehören in das Unterforum Sicherheit. Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer auch das Bundesland angeben !

    Leseempfehlung:
    Wer die Fehlermeldungen zu Gemarkung und Flurstück (Zeilen 9 bis 11 HV) nicht versteht, dem empfehle ich, den am 13.07 veröffentlichten Beitrag von Sepp zum Lesen:
    Grundsteuer: Alle Eingaben auf dem Hauptvordruck sind rot ???




    https://forum.elster.de/anwenderforum/filedata/fetch?id=388894&d=1657393649&type=full




    filedata/fetch?filedataid=4122
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.10.2022, 17:50. Grund: Text partiell aktualisiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Nachdem die angehängten Tabellen im Beitrag #1 nach einer Änderung von Textpassagen offenbar beschädigt wurden und nicht für alle sichtbar sind, lade ich sie

    nachstehend neu hoch. Entfernen kann ich die Tabellen nämlich auch nicht mehr, der Button zum Bearbeiten ist verschwunden.
    Tabelle_ETW_aBL.JPG

    Tabelle_TG.JPG

    Zwei_Bodenrichtwerte.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

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      #3
      Ich hatte ja gedacht, dass meine Tabellendarstellungen ausreichen, den Rechenweg für die m²-Ermittlung in Zeile 4 (BaWü Zeile 3) der Anlage Grundstück

      zu verstehen. Da immer wieder Fragen gestellt werden, wie gerechnet werden muss, nachstehend noch ein Beispiel mit Erläuterung der Rechenschritte.

      Rechenbeispiel.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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