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Feststellung Grundsteuerwert 2022,. bekomme Fehler nicht weg

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    #16
    Hallo zusammen,eider die beide

    ich habe leider auch eine ähnliche Problem.

    Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Mehrfamilienhaus und ein Stellplatz der dazu gehört.

    Auf dem Informationsschreiben habe ich zwei verschiedene Eintragungen, eine mit in jeder fläche komplett eingetragen und der andere bis Flurstück:Nenner eingetragen und ln letzten Fläche in m2 und Bodenrichtwert nicht.

    Ich habe laut Grundbuchblatt Nummer festgestellt das der erste mit vollen Eintragung zur der Stellplatz gehört und die zweite wo die Fläche und Bodenrichtwert nicht eingetragen ist zur Wohnung.

    Jetzt bin ich aber wirklich durcheinander weiß nicht wo ich was eintragen soll.

    Wäre froh wenn mir jemand behilflich sein kann.

    Viele Grüße aus Duisburg.

    Kommentar


      #17
      Jetzt bin ich aber wirklich durcheinander weiß nicht wo ich was eintragen soll.
      Wenn es sich um das gleiche Flurstück handelt, dann gilt doch der gleiche Bodenrichtwert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn es sich um das gleiche Flurstück handelt, dann gilt doch der gleiche Bodenrichtwert.
        Ja, es handelt sich um den gleichen Bodenrichtwert aber Stellplatz selber hat auch einen eigenen Grundbuchblattnummer, Flur und Flurstück. Es heißt ja das man die Stellplätze die im Freien sind nicht eintragen soll. Was soll ich jetzt nun machen ? Soll ich bei Flurstück das Stellplatz auch noch mal zusätzlich zur Wohnung eintragen? Anteil mäßig ist es ja auch nicht so wie bei der Wohnung(z.B. 199/10000) im Grundbuch eingetragen sondern in dem Fall 1/108 das mit der Stellplatz irritiert mich die ganze Zeit.

        Kommentar


          #19
          ... sondern in dem Fall 1/108 das mit der Stellplatz irritiert mich die ganze Zeit.
          Dieser Miteigentumsanteil von 1/108 lässt sich in m² ausrechnen, das erhöht deinen Anteil am Grund und Boden für die Zeile 4 von GW2 ein wenig.

          den Stellplatz selbst musst du nicht eintragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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