Hallo zusammen,
ich habe diverse "Herausforderungen" bei der Grundsteuererklärung. Die amtliche Fläche des Grundstücks beläuft sich auf 1719 qm. Die amtliche Fläche des Flurstücks liegt in den folgenden Wertzonen:
bersicht BRW.png
Im Hauptvordruck (GW1) habe ich unter dem Punkt "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eine Position mit 1719 qm erfasst und zusätzlich den Wert "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks: beiden Flächen (Schlüsselwert 3) ausgewählt. Frage: Ist das korrekt?
Unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" der Anlage Grundstück (GW2)" habe ich dann das Problem, dass ich nur zwei Einträge vornehmen kann. Die Klickanleitung "Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf Mein ELSTER" gibt hierzu folgende Aussage. "Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) hingegen mehrere Bodenrichtwerte für die verschiedenen Teilflächen ausgewiesen und sind mehr als zwei Teilflächen betroffen, ist der entsprechende Wert personell zu berechnen und in der Feststellungserklärung anzugeben.
Somit würde ich die Teilfläche 1 direkt ansetzen und die Teilflächen 2 und 3 personell berechnen. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, welchen Wert ich bei der Teilfläche 3 berücksichtigen muss. Wenn meine Recherche korrekt ist, dann wäre dies der abgeleitete Bodenwert. Frage: Ist das korrekt?
Rechnung:
1178 qm x 55 Euro pro qm = 64.790 Euro
137 qm x 29 Euro pro qm = 3.973 Euro
Ergebnis:
68763 / 1315 = 52,29 Euro pro qm
Ist das nachvollziehbar?
Abschließend habe ich dann noch das Problem, das die amtliche Fläche des Grundstück in Höhe von 1719 qm nicht mit den Teilflächen 1 - 3 deckt. Es fehlen 2 qm. Das System möchte aber gerne auch die fehlenden 2 qm haben. Wo sollte ich diese zurechnen? Tendiere zur Teilfläche 1.
Vielen Dank für Eure Unterstützung / Hilfe!
ich habe diverse "Herausforderungen" bei der Grundsteuererklärung. Die amtliche Fläche des Grundstücks beläuft sich auf 1719 qm. Die amtliche Fläche des Flurstücks liegt in den folgenden Wertzonen:
bersicht BRW.png
Im Hauptvordruck (GW1) habe ich unter dem Punkt "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eine Position mit 1719 qm erfasst und zusätzlich den Wert "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks: beiden Flächen (Schlüsselwert 3) ausgewählt. Frage: Ist das korrekt?
Unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" der Anlage Grundstück (GW2)" habe ich dann das Problem, dass ich nur zwei Einträge vornehmen kann. Die Klickanleitung "Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf Mein ELSTER" gibt hierzu folgende Aussage. "Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) hingegen mehrere Bodenrichtwerte für die verschiedenen Teilflächen ausgewiesen und sind mehr als zwei Teilflächen betroffen, ist der entsprechende Wert personell zu berechnen und in der Feststellungserklärung anzugeben.
Somit würde ich die Teilfläche 1 direkt ansetzen und die Teilflächen 2 und 3 personell berechnen. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, welchen Wert ich bei der Teilfläche 3 berücksichtigen muss. Wenn meine Recherche korrekt ist, dann wäre dies der abgeleitete Bodenwert. Frage: Ist das korrekt?
Rechnung:
1178 qm x 55 Euro pro qm = 64.790 Euro
137 qm x 29 Euro pro qm = 3.973 Euro
Ergebnis:
68763 / 1315 = 52,29 Euro pro qm
Ist das nachvollziehbar?
Abschließend habe ich dann noch das Problem, das die amtliche Fläche des Grundstück in Höhe von 1719 qm nicht mit den Teilflächen 1 - 3 deckt. Es fehlen 2 qm. Das System möchte aber gerne auch die fehlenden 2 qm haben. Wo sollte ich diese zurechnen? Tendiere zur Teilfläche 1.
Vielen Dank für Eure Unterstützung / Hilfe!
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