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Grundsteuer Rheinland-Pfalz --> diverse Themen

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    Grundsteuer Rheinland-Pfalz --> diverse Themen

    Hallo zusammen,

    ich habe diverse "Herausforderungen" bei der Grundsteuererklärung. Die amtliche Fläche des Grundstücks beläuft sich auf 1719 qm. Die amtliche Fläche des Flurstücks liegt in den folgenden Wertzonen:

    bersicht BRW.png
    Im Hauptvordruck (GW1) habe ich unter dem Punkt "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eine Position mit 1719 qm erfasst und zusätzlich den Wert "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks: beiden Flächen (Schlüsselwert 3) ausgewählt. Frage: Ist das korrekt?

    Unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" der Anlage Grundstück (GW2)" habe ich dann das Problem, dass ich nur zwei Einträge vornehmen kann. Die Klickanleitung "Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf Mein ELSTER" gibt hierzu folgende Aussage. "Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) hingegen mehrere Bodenrichtwerte für die verschiedenen Teilflächen ausgewiesen und sind mehr als zwei Teilflächen betroffen, ist der entsprechende Wert personell zu berechnen und in der Feststellungserklärung anzugeben.

    Somit würde ich die Teilfläche 1 direkt ansetzen und die Teilflächen 2 und 3 personell berechnen. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, welchen Wert ich bei der Teilfläche 3 berücksichtigen muss. Wenn meine Recherche korrekt ist, dann wäre dies der abgeleitete Bodenwert. Frage: Ist das korrekt?

    Rechnung:
    1178 qm x 55 Euro pro qm = 64.790 Euro
    137 qm x 29 Euro pro qm = 3.973 Euro

    Ergebnis:
    68763 / 1315 = 52,29 Euro pro qm

    Ist das nachvollziehbar?

    Abschließend habe ich dann noch das Problem, das die amtliche Fläche des Grundstück in Höhe von 1719 qm nicht mit den Teilflächen 1 - 3 deckt. Es fehlen 2 qm. Das System möchte aber gerne auch die fehlenden 2 qm haben. Wo sollte ich diese zurechnen? Tendiere zur Teilfläche 1.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung / Hilfe!


    #2
    Drei unterschiedliche Bodenrichtwerte beim gleichen Flurstück kann man nicht erklären, das gibt die Anlage Grundstück nicht her.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Was ist dann die Lösung? Sind meine sonstigen Angaben nachvollziehbar?

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        #4
        Was ist dann die Lösung?
        Im Hilfetext von Baden-Württemberg wird folgende Lösung vorgeschlagen, wobei mir auch nichts besseres einfällt:

        Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen,
        tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall zusätzlich in
        Zeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf
        (z.B. „400 m² x 400 €/m²,150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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