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Grundsteuererklärung: Zweifamilienhaus + ausgebaute Scheune gewerblich genutzt

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    Grundsteuererklärung: Zweifamilienhaus + ausgebaute Scheune gewerblich genutzt

    Moin,

    ich versuche ein Zweifamilienhaus (Selbst genutzt, zweite Wohnung mit separatem Eingang, als Ferienwohnung genutzt, beide gleich groß) und eine zum Atelier ausgebaute Scheune auf gleichem Flurstück zu erfassen. Bei einem simplen Zweifamilienhaus fehlt mir die Möglichkeit irgendwas zusätzliches zu erfassen, bei Gemischt genutztes Grundstück erscheint die Fehlermeldung "Fehlermeldung - Es wurden Sach- und Ertragswert angegeben!" wenn ich die Fläche der Scheune erfasse. Was mache ich falsch bzw. wie erfasst man diese Kombi?

    #2
    Mischen zwischen Ertragswert und Sachwert darf man nicht. Wenn die Bedingungen für ein Zweifamilienhaus erfüllt sind,

    muss die Nutzfläche des Ateliers der Wohnfläche hinzugerechnet werden, ein gesonderter Ausweis erfolgt nicht.

    Hier die Definition Zweifamilienhaus:

    Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus,
    wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht
    wesentlich beeinträchtigt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24, der Passus mit den weniger als 50 Prozent war mir entgangen. Es trifft in diesem Fall tatsächlich zu (130 zu 75)

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        #4
        Es trifft in diesem Fall tatsächlich zu (130 zu 75)
        Die 50% werden aus der Summe von Wohn- und Nutzfläche ermittelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nur zur Sicherheit: 130 qm sind die Wohnfläche, 75 qm die Atelierfläche, also 205 qm gesamt: Macht 36,59% Anteil der Atelierfläche

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            #6
            ... also 205 qm gesamt: Macht 36,59% Anteil der Atelierfläche
            Richtig, so ist Prozentanteil der Nutzfläche zu ermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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