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Abstell- und Lagerraum bei Grundsteuer

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    Abstell- und Lagerraum bei Grundsteuer

    Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ein Abstellraum und ein Lagerraum, der sich im (!) Wohngebäude (ohne Keller und Dachräume) befindet, zur Wohnfläche bei der Grundsteuererklärung hinzugerechnet werden muss oder nicht. Kann das jemand eindeutig sagen?
    Danke und viele Grüße :-)

    #2
    Kann das jemand eindeutig sagen?
    Das sagt dir die Wohnflächenverordnung: Abstellräume innerhalb einer Wohnung rechnen zur Wohnfläche, Abstellräume außerhalb nicht.

    Manchmal ist es leider nicht ganz so einfach, eindeutig zu definieren, ob so ein Abstellraum wirklich außerhalb der Wohnung liegt. Wir haben

    deshalb in unserem Einfamilienhaus einen Raum im ausgebauten Dachgeschoss baulich nie ganz fertiggestellt und nutzen ihn nicht nur als

    Abstellraum, sondern hängen dort auch Wäsche zum Trocknen auf. Trockenräume sind nämlich ausdrücklich genannt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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