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Grundsteuererklärung Bayern - Wiese neben bebautem Grundstück

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    Grundsteuererklärung Bayern - Wiese neben bebautem Grundstück

    Guten Tag,

    neben unserem Haus besitzen wir noch eine durch eine Straße getrennte Wiese. Diese wird vom Nachbarsbauern (pachtfrei) genutzt/gemäht und hat eine eigene Flurnummer.

    Im Elster Formular kann allerdings bei Art der wirtschaftlichen Eineit nur entweder bebautes Grundstück oder landwirtschaftlicher Betrieb ausgewählt werden.

    Wie geht man hier nun sinnvoll vor? Wenn das Wiesengrundstück der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks zugeordnet wird, entsteht ein absurd hoher Wert der bebauten Fläche.

    Oder wäre in diesem Fall die Abgabe von zwei Grundsteuererklärungen zum gleichen Aktenzeichen zielführend bzw. überhaupt möglich?

    #2
    Oder wäre in diesem Fall die Abgabe von zwei Grundsteuererklärungen zum gleichen Aktenzeichen zielführend bzw. überhaupt möglich?
    Land- und Forstwirtschaft und bebaute Grundstücke werden unterschiedlich bewertet und brauchen auch unterschiedliche Aktenzeichen ?

    Wie war es denn bisher ? Grundsteuer A für die Wiese und Grundsteuer B für das bebaute Grundstück oder nur Grundsteuer B ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3

      Wie war es denn bisher ? Grundsteuer A für die Wiese und Grundsteuer B für das bebaute Grundstück oder nur Grundsteuer B ?
      Vorher gab es Grundsteuer A und B, richtig.

      Demnach sind zwei separate Erklärungen auszufüllen. Das ergibt Sinn. Die Aufforderung des Finanzamts bezieht sich eben nur auf das bebaute Grundstück. Somit eine komplett neue Erklärung für die Wiese mit dem entsprechenden Aktenzeichen einreichen. Verstanden.

      Zu allem Überfluß habe ich die Erklärung bereits abgeschickt... Demnach zwei neue Erklärungen einreichen mit Verweis, dass die erste Eingabe falsch war?
      Zuletzt geändert von Zab_23; 07.08.2022, 11:10.

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        #4
        Demnach zwei neue Erklärungen einreichen mit Verweis, dass die erste Eingabe falsch war?
        Es braucht eigentlich keinen Verweis. Bearbeitet wird die zuletzt übermittelte Erklärung.

        Ich habe für eine wirtschaftliche Einheit auch keine Benachrichtigung bekommen, da geht schon mal etwas schief.

        Das EW-Aktenzeichen steht auf dem Einheitswertbescheid.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke dir für deine schnellen Antworten!!

          Ich habe für eine wirtschaftliche Einheit auch keine Benachrichtigung bekommen, da geht schon mal etwas schief.
          Ja, und in der Folge geht einem Unbedarften wie mir gleich mal der Puls höher. Das wäre was geworden mit der Wiesenfläche als bebautes Grundstück...

          Das Aktenzeichen hatte ich mir zwischenzeitlich schon herausgesucht. Sitze schon an der neuen Erklärung. Trotzdem danke auch für diesen hilfreichen Hinweis!

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