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Eigentümergemeinschaft mit mir selbst

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    Eigentümergemeinschaft mit mir selbst

    Hallo zusammen,
    ich komme leider nicht weiter und hoffe hier Hilfe zu finden. Ich habe leider eine etwas komische Konstellation der Besitzverhältnisse. Es geht um ein Grundstück, dass aus 2 Grundstückseigentümern gehört. Jedem gehört das Grundstück zur Hälfte und jeder hat Sonderbesitz an Wohnungen, die über einen anhängenden Plan gekennzeichnet und zugeordnet sind. Soweit noch OK. Jetzt kommt für mich beim Eintrage in das System jedoch der Knackpunkt: Die Eigentümergemeinschaft hat keinen Namen und hat noch nie bestanden, da schon immer komplett im Familienbesitz. Mittlerweile: Eigentümer 1 bin ich alleine, Eigentümer 2 bin ich mit meiner Frau als Eheleute.

    Wenn ich Bruchteilsgemeinschaft eintrage, dann will Elster den Namen der Eigentümergemeinschaft und als Miteigentümer kann ich keine Eheleute eintragen. Also steh ich zweimal drin und dann kommt die Fehlermeldung. Was könnte ich machen bzw wo liegt mein Fehler?

    Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Normal ist, dass für jedes Wohnungseigentum eine eigene Erklärung eingereicht wird. Gibt es bisher zwei Grundsteuerbescheide ?

    Wenn ja, würde ich die ETWs auch weiter getrennt erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      ja ich habe 2 Bescheide bekommen und muss es auch zweimal machen. Habe die Daten soweit auch alle eingepflegt. Nur kann ich mich leider nicht zweimal als Eigentümer eintragen, da einmal ich mit meiner Frau Eigentümer bin, dies aber nicht eintragen kann. Läuft ja auch alles über eine Stuernummer

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        #4
        ja ich habe 2 Bescheide bekommen und muss es auch zweimal machen.
        Dann musst du für die zweite ETW einen eigenen Entwurf anlegen. Den erstellten Entwurf für die erste ETW speichern und verlassen

        und dann über Alle Formulare > Grundsteuer einen weitere Erklärung starten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja das ist nicht das Problem. Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Die Fehlermeldung kommt da die Eigentümergemeinschaft nicht existiert und somit nicht eingetragen werden kann. Genauso dass beide Eigentümer die ein und selbe Person ist.

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            #6
            Genauso dass beide Eigentümer die ein und selbe Person ist.
            Du erstellst eine Erklärung für die erste Wohnung, da bist du Alleineigentümer und du erstellst eine zweite Erklärung für die zweite Wohnung,

            da seit ihr als Ehegatten Miteigentümer, Du kommst in jeder Erklärung doch nur einmal vor ! Das kann man nicht mit nur einer Erklärung machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja das habe ich doch schon. Aber wenn ich im Formular bin, bei dem ich der Eigentümer bin und habe Bruchteilsgemeinschaft gewählt, dann wird gefordert dass ich 3 Nennungen machen muss. Einmal den Namen der Eigentümergemeinschaft ( Die nicht existiert, da innerhalb der Familie), ich und die dritte Meldung wäre wieder ich, da ich kein Ehepaar eingeben kann. Das ganze kommt dann im anderen Formular wieder, in dem wir als Ehepaar Eigentümer sind. Also mir ist schon klar dass ich 2 Formulare anlegen muss.

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                #8
                In einer der Erklärungen wählst du 0 Alleineigentum einer natürlichen Person aus, in der anderen 4 Ehegatten/Lebenspartner.

                Es gibt keine Bruchteilsgemeinschaft, also sind dazu auch keine Angaben zu machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok ich habe davon echt keine Ahnung. Ich hätte jetzt Laienhaft gedacht, da von Eigentumsanteilen die Rede ist das dies die Richtige Auswahl wäre. Dann teste ich das morgen mal und schau ob ich dort auch Anteile 1 von 2 eingeben kann. Dankeschön.

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                    #10
                    ... schau ob ich dort auch Anteile 1 von 2 eingeben kann
                    Man kann bei den Eigentumsverhältnissen bei Ehegatten natürlich 1 und 2 eintragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Es gibt keine Bruchteilsgemeinschaft, also sind dazu auch keine Angaben zu machen.

                      So ganz verstehe ich das aber doch nicht. Wenn ich mir die Definition anschaue dann würde dass ja doch auf uns zutreffen. Warum gibt es keine Bruchteilsgemeinschaft?

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                        #12
                        Warum gibt es keine Bruchteilsgemeinschaft?
                        Weil Ehegatten bewertungsrechtlich eine Gemeinschaft eigener Art sind. Ob Ehegatten im Einzelfall auch als Bruchteilsgemeinschaft definiert

                        werden könnten, spielt deshalb keine Rolle, die Einstufung Ehegatten hat Vorrang.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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