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Grundsteuer Brandenburg - mehrere Flurstücke mit jeweils 2 Bodenrichtwerten

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    Grundsteuer Brandenburg - mehrere Flurstücke mit jeweils 2 Bodenrichtwerten

    Hallo zusammen,

    es gibt die 2 Flurstücke, sie liegen nicht direkt nebeneinander, es liegen noch 2 fremde Flurstücke dazwischen.
    Im Grundsteuerbescheid steht Zähler: F1, Nenner F2 (warum auch immer)

    Flurstück F1 (wie Zähler im Grundsteuerbescheid)
    - verwendet als Grunddienstbarkeit für ein anderes nicht im eigenen Besitz befindliches Grundstück mit Wege-, Fahr- und Leitungsrecht
    - also nichtbebaut und nicht bebaubar mit Wohn-Gebäuden, wird als (Teil)-Einfahrt für das benachbarte Grundstück verwendet
    - 50 m2 (!), mit Breite 0,5 m !!!, vor 200 Jahren als Weg für ein freies Feld genutzt
    - 25 m2 davon mit Bodenrichtwert B1
    - 25 m2 davon mit Bodenrichtwert B2

    Flurstück F2 (wie Nenner im Grundsteuerbescheid)
    - 2-Familienhaus (1 Wohnung selbstbewohnt, 2. Wohnung Nießbrauch Eltern)
    - 1000 m2
    - 500 m2 davon mit Bodenrichtwert B1
    - 500 m2 davon mit Bodenrichtwert B2

    Ich habe beide Flurstücke wie folgt in elster eingegeben:

    GW1: F1:
    • Flurstück: Zähler F1 Nenner 0
    • 50 m2
    • wirtschaftliche Einheit: Zähler 1 Nenner 1
    • Schlüsselwert: 3
    GW1: F2:
    • Flurstück: Zähler F2 Nenner 0
    • wirtschaftliche Einheit: Zähler 1 Nenner 1
    • 1000 m2
    • Schlüsselwert: 3
    GW2
    • Fläche 1: 525 m2 (25+500) Bodenrichtwert B1
    • Flache 2: 525 m2 (25+500) Bodenrichtwert B2
    Ist das so richtig ?

    LG B.

    Zuletzt geändert von Barrikade; 07.08.2022, 16:37.

    #2
    Ich komme jeweils auf 525 m² (500 + 25), wobei ich das mit der Dienstbarkeit nicht wirklich verstanden habe, spielt aber wohl keine Rolle
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, habe es korrigiert.

      Die Grunddienstbarkeit (Eintrag im Grundbuch) bedeutet, dass der Eigentümer des Grundstücks (also hier wir, bzw. die Vorbesitzer), dieses Grundstück in der Nutzung an jemand anderen
      mit Einschränkungen (nur Nutzung zum Begehen, Befahren und zum Durchlegen von Leitungen) abgegeben haben. Trotzdem müssen wir selbst und nicht der Nutzer die Grundsteuern dafür zahlen.

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        #4
        Trotzdem müssen wir selbst und nicht der Nutzer die Grundsteuern dafür zahlen
        Ja, so ist das nun mal geregelt. Man hätte ja bei Bestellung des Geh- und Fahrtrechts die Zahlung einer Entschädigung durch den Berechtigten

        vereinbaren können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Eine einmalige Entschädigung hat es wohl gegeben. Nun kann natürlich keiner in die Zukunft schauen und sehen wie sich weitere Kosten (u.a. Grundsteuer) entwickeln.

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