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Grundsteuer: Angaben zum Grund und Boden

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    Grundsteuer: Angaben zum Grund und Boden

    Hallo, bin neu hier und brauch mal bitte euere Hilfe.
    Ich habe vom Finanzamt die Unterlagen mit den Daten zum Grundstück (Flur,Grundbuchblatt qm usw bekommen.)
    Ich habe nun bis zu 4 Flächenanteile: zB.: 770qm zu 180€, 101qm zu 69€, 101qm zu 3,10€ 101qm zu 0,40€.
    beschrieben als Wohnbaufläche, Acker und Holzung
    Nun kann ich aber nur 2 in

    Angaben zum Grund und Boden
    Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks



    Hilfe zur Ermittlung des Bodenrichtwerts Hilfe zum Begriff anzeigenHilfe zum Begriff anzeigen
    1. 770 180,00
    2. 101 69,00
    Maximale Anzahl an Einträgen erreicht

    kann mir bitte jemand weiter helfen
    wird vermutlich nicht meine letzte Frage sein

    danke Peter





    #2
    Ich habe nun bis zu 4 Flächenanteile: zB.: 770qm zu 180€, 101qm zu 69€, 101qm zu 3,10€ 101qm zu 0,40€.
    Es kommen aber doch nur 2 in Betracht, Warum die Teilfläche von 101 m² mit 3 verschiedenen Bodenrichtwerten angeboten wird, wissen

    nur die Programmierer dieser unsinnigen und verwirrenden Tabelle. Meines Erachtens hast du bereits die richtige Auswahl getroffen.

    Es kann sein, dass die Gesamtfläche deines Flurstücks um 1 m² größer ist, also 872 m² beträgt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe ein ähnliches Problem an derselben Stelle.
      Während die vom Finanzamt beigefügte Tabelle meinem Grund- bzw. Flurstück nur einen Bodenrichtwert zugeordnet hat, sind es in Wirklichkeit aber drei. Mein Flurstück ist in Wohnbauland, Landwirtschaft (Grünland) und Wald aufgeteilt. Deshalb gibt es auch drei verschiedene Bodenrichtwerte (55, 2,8 und 0,5 €/qm). Elster lässt mich auf Seite 4 der Anlage GW2 aber nur zwei eingeben, nicht drei. Da stocke ich und komme nicht weiter. Kann mir da einer helfen?
      Wohne in NRW.

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        #4
        Hallo Charlie 24
        Danke schon mal. Habe 1qm Unterschied zu Amtlicher Fläche und Flächenanteil, wie Du schon beschrieben hast. (dazu noch die Unterschiedlichen Bodenrichtwerte, so wie auch Lippischer) ist schon ein Witz.

        Des weiteren habe ich noch das Problem das ich selbst 1 Wohneinheit bewohne,
        2 Wohneinheiten als Wohnnung vermietet habe
        1 Büro und
        1 Autowerkstatt

        Meine Eingabe ist hier:
        gemischt genutztes Grundstück
        1x Wohneinheit unter 60qm
        1x Wohneiheit unter 100qm
        1x Wohneinheit über 100qm
        weiter Nutzflächen
        1x Büro 30qm
        1x Werkstatt 300qm

        werde noch Wahnsinnig, hab schon Nackenschmerzen uind mach mal ne Pause
        gruß Peter

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          #5
          Bei einer 300 m² großen Werkstatt habe ich starke Zweifel, ob du das Grundstück nach Ertragswert erklären darfst.

          § 249 Abs. 4 BewG: Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen

          und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Mit welcher Funktion konnte pitten56 die kleine Tabelle hochladen? Die Lösung konnte ich leider nicht googeln.
            Gruß be.assmann

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              #7
              Hallo be.assmann
              ich habe das nur von der Elsterseite markiert und eingefügt, fertig

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                #8
                @pitten56: Danke für den Tipp, einfach und wirkungsvoll.
                Zur Frage von @Lippischer: Wenn sein Grundstück tatsächlich "Wohnbauland, Landwirtschaft (Grünland) und Wald" beinhaltet, dann sind 3 Bodenrichtwerte doch völlig plausibel. Aber wie gibt man sie an? Ich würde den dritten Wert vermutlich unter "ergänzende Angaben" angeben, soweit hier keine bessere Lösung vorgeschlagen wird.
                EDV-technisch wird sowas schonmal als Krücke bezeichnet.
                Gruß be.assmann

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                  #9
                  Wenn sein Grundstück tatsächlich "Wohnbauland, Landwirtschaft (Grünland) und Wald" beinhaltet, dann sind 3 Bodenrichtwerte doch völlig plausibel. Aber wie gibt man sie an?
                  Das täuscht ! Landwirtschaft und Wald haben beim Grundvermögen nichts verloren, für Land- und Forstwirtschaft spielen die Bodenrichtwerte bewertungsrechtlich

                  überhaupt keine Rolle, da zählen nur die Art der landwirtschaftlichen Nutzung, die Flächen und die Ertragsmesszahlen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke, man lernt immer was dazu.
                    Gruß (wenig) Erfahrener Benutzer be.assmann
                    Gruß be.assmann

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