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Grundsteuererklärung für Tochter abgeben

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    Grundsteuererklärung für Tochter abgeben

    Wir haben vor einigen Jahren unsere Eigentumswohnung gegen Nießbrauch-Recht auf unsere (volljährige) Tochter überschreiben lassen. Nun bekommt sie die Aufforderung, die Grundsteuererklärung abzugen - klar, sie ist jetzt die Eigentümerin. Da sie sich mit diesen Dingen noch weniger auskennt als ich, helfe ich ihr dabei. Aber: kann ich das auf meinem ELSTER-Account tun? Und kann ich selbst die Erklärung für sie abschicken? Nach allem was ich gelesen habe, scheint das möglich zu sein. Aber mir sträuben sich dabei die Haare, weil das ja alles ohne Unterschrift abläuft! Welch sorgloser Glaube an die digitale Welt! Und in der Anleitung für die Papier-Formulare liest man sogar: "Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben."

    Falls dem wirklich so sein sollte, trage ich dann mich selbst auf der Seite "7 - Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung" des Hauptvordrucks ein? Was ist mit den Zeilen "Mandantennummer" und "Bearbeiterkennzeichen"? Das klingt mir sehr danach, als ob diese Seite eigentlich für Steuerberater vorgesehen ist.


    #2
    Aber: kann ich das auf meinem ELSTER-Account tun? Und kann ich selbst die Erklärung für sie abschicken?
    Das ist alles kein Problem. Das Finanzamt sieht ja, wer die Daten übermittelt hat. Die Seite für die Mitwirkung ist zwar in erster Linie

    für Steuerberater gedacht, aber ich trage mich da bei Erklärungen für Angehörige gemäß § 15 AO immer ein. Die Daten sind ja auf

    meinem PC und ich kann bei Rückfragen am schnellsten Auskunft geben. Beachten musst du ansonsten noch § 87d AO.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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