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Zwei Aufforderungen (Teile) für die Grundsteuer für ein Grundstück erhalten

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    Zwei Aufforderungen (Teile) für die Grundsteuer für ein Grundstück erhalten

    Hier mal ein seltenes Problem, ich hoffe mir kann jemand helfen:

    Ich habe zwei Aufforderungen für jeweils einen Teil meines Grundstücks erhalten (22000 m²). Die eine bezieht sich auf 3 Flurstücke, die andere auf die restlichen 5 Flurstücke.

    Das Problem zieht sich weiter und betrifft letzendlich die Grundstücksart: Ich vermiete einen Teil des Grundstücks (insg. 17% Flächenanteil) an ein Gewerbe; der Rest wird als Wohnfläche genutzt (Einfamilienhaus). In dem letzten Einheitswertbescheid von 2007 wurde das Grundstück as "gemischte Nutzung" erfasst - was aber nach den Prozenten nicht mehr stimmt (gemische Nutzung erst ab 20%). Wenn ich jetzt aber die Prozente nur für den ersten Teil der Aufforderung berechne, komme ich auf ca. 21% gewerbliche Nutzung.

    Meine Frage: Wähle ich jetzt die Nutzungsart übergreifend für mein gesamtes Grundstück aus, oder muss ich die Nutzungsart, basierend auf den Nutzungsprozenten, pro Teilfläche berechnen?

    Muss ich dem Finanzamt separat mitteilen, wenn sich nun die Nutzungsart, nach meiner jetztigen Berechnung, von "gemischte Nutzung" zu "Einfamilienhaus" ändert?

    #2
    Das ist jetzt eher ein Fall für den Steuerberater als für das ELSTER Anwenderforum. Da sind nämlich bewertungsrechtliche

    Vorfragen zu klären, das ist zunächst alles Steuerrecht. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dreht sich denn nicht die ganze Grundsteuerreform um bewertungsrechtliche Fragen?

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        #4
        Dreht sich denn nicht die ganze Grundsteuerreform um bewertungsrechtliche Fragen?
        Nein, hier geht es vorrangig um Ausfüll- und Berechnungshilfen für die Webformulare, nachdem die Online-Hilfe teilweise

        grottenschlecht oder nicht vorhanden ist. Die bewertungsrechtlichen Vorfragen sind in der Regel geklärt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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