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Grundsteuerreform 2022 Hessen - Frage zu Zweifamilienhaus, Eigentumsverhältnisse

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    Grundsteuerreform 2022 Hessen - Frage zu Zweifamilienhaus, Eigentumsverhältnisse

    Wir sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses, welches je zur Hälfte bewohnt ist. Wird im Elster-Formular der Punkt "Einfamilienhaus" gewählt?
    Welche Eigentumsverhältnisse liegen bei 50:50 vor? Ich denke nicht, dass es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt, da nach der Begriffdefinition jeder Miteigentümer über seinen Anteil selbst verfügen kann. Dies ist aber bei uns nicht der Fall, da keiner ohne den anderen über den Anteil entscheiden kann. Und wenn jeder Eigentümer eingetragen wird, was muss in unserem Fall dann bei Zähler und Nenner eingegeben werden? Vielen Dank!

    #2
    Wir sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses, welches je zur Hälfte bewohnt ist.
    Wer sind wir ? Welche Verfügungsbeschränkungen bestehen denn ?

    Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.

    Das muss zunächst geklärt werden. Wenn kein Wohnungseigentum vorliegt, sind als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück

    jeweils 1 einzutragen. Bei Wohnungseigentum müssten zwei Erklärungen eingereicht werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es handelt sich um ein Grundstück mit einem Wohnhaus, in dem sich zwei getrennte Wohnungen befinden, in dem in der einen Wohnung meine Mutter und in der anderen Wohnung mein Cousin wohnt. Eigentümer sind beide - lt. Grundbuch - je zur Hälfte. Es gibt keine Teilungserklärung, somit kann auch nicht nur über einen Teil verfügt werden.
      Ich verstehe jetzt nur leider nicht Ihren Hinweis, wenn kein Wohnungseigentum vorliegt. Was wäre dies denn in unserem Fall stattdessen?

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        #4
        Entweder gibt es Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, dann lägen zwei Eigentumswohnungen vor, die jeweils unterschiedliche Eigentümer haben könnten, aber nicht müssten. In diesem Fall wäre die bewertungsrechtliche Einheit nicht das Haus, sondern die zwei ETW und es gäbe auch bisher für jede Wohnung jeweils einen Grundsteuerbescheid.

        Da das bei Euch aber nicht der Fall ist, handelt es sich um ein Zweifamilienhaus (definiert als Haus mit zwei Wohnungen). Dafür ist von Einem der Beiden eine Grundsteuererklärung einzureichen. Verpflichtet sind zur Erklärungsabgabe Beide, d.h. sie sollten würfeln.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          wenn kein Wohnungseigentum vorliegt. Was wäre dies denn in unserem Fall stattdessen?
          Dann ist es ein Zweifamilienhaus, wobei diese Angabe in Hessen nur in Zeile 11 der Anlage Grundstück erfolgt und weiter keine

          Bedeutung hat. Wenn es Verfügungsbeschränkungen gibt, dann kann man bei den Eigentumsverhältnissen im Hauptvordruck auch

          Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen auswählen. Verfügungsbeschränkungen sind aus dem Grundbuch

          ersichtlich. Wenn jeder über seinen Miteigentumsanteil frei verfügen kann, ist es eine Bruchteilsgemeinschaft. Auf die Bewertung selbst

          hat das keinen Einfluss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Picard777, ja, so war auch bisher mein Verständnis. Meine Fragen gingen dann dahingehend, was im Elster-Formular angegeben werden muss, denn da kam ich nicht weiter. Also ich würde dann trotzdem Einfamilienhaus auswählen (da nichts anderes angezeigt wird) und dann hänge ich bei den Eigentumsverhältnissen. Was wäre in unserem Fall dann auszuwählen? Und was wäre im weiteren Verlauf bei Zähler und Nenner anzugeben?
            Nochmals herzlichen Dank an alle und viele Grüße!

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              #7
              Also ich würde dann trotzdem Einfamilienhaus auswählen
              Wo bitte lässt sich das im Formular für Hessen denn auswählen ?

              https://www.elster.de/eportal/formul.../grundsteuerhe
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie24, sorry, unklar ausgedrückt. Es ging um die pdf-Dateien des Infomaterials, an dem ich mich orientieren wollte und da ist eben nur das Beispiel Einfamilienhaus.
                Verfügungsbeschränkungen werden nicht explizit erwähnt im Grundbuch; eben nur der Vermerk "je zur Hälfte". Somit würde doch weder Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen in Frage kommen (wenn es keine Verfügungsbeschränkungen gibt), noch Bruchteilsgemeinschaft (weil auch nicht jeder frei verfügen kann, da alles zur Hälfte (sowohl Garten, Wohnungen, Keller ....). Oder verstehe ich hier was völlig falsch?

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                  #9
                  Oder verstehe ich hier was völlig falsch?
                  Das verstehst du falsch. Wenn die Aufhebung der Gemeinschaft nicht ausgeschlossen ist, kann jeder Miteigentümer seinen Miteigentumsanteil

                  theoretisch jederzeit ohne Zustimmung des anderen verkaufen, Ob er ihn los bringt, ist eine andere Frage. Das ist eine Bruchteilsgemeinschaft.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charlie24, sorry, jetzt hat es ein wenig länger gedauert, bis ich das Formular weiter bearbeiten konnte. Das mit der Bruchteilsgemeinschaft ist mir nun klar. Worüber ich jetzt wieder im Elster-Formular gestolpert bin, dass ich einen "Anredeschlüssel" und "Name der Gemeinschaft" eintragen muss (hier würde ich jetzt einfach die Namen der beigen Eigentümer eintragen?); außerdem erscheint der Hinweis, dass ich bei meinem angegebenen Eingentumsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft) keine Eintragungen zum Empfangsbevollmächtigten gemacht habe. Wer oder was ist das dann?

                    Nochmals vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße

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                      #11
                      außerdem erscheint der Hinweis, dass ich bei meinem angegebenen Eingentumsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft) keine Eintragungen zum Empfangsbevollmächtigten gemacht habe.
                      Wer oder was ist das dann?
                      Ein Miteigentümer muss sich als Empfangsbevollmächtigter eintragen, das Finanzamt möchte nur einen Ansprechpartner haben.

                      In der Regel trägt sich der ein, der die Erklärung erstellt. Das mit den Namen der beiden Eigentümer ist korrekt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Herzlichen Dank!

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