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Haus als Eigentum und Ländereien mit landwirtschaftlicher Nutzung in Erbgemeinschaft

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    Haus als Eigentum und Ländereien mit landwirtschaftlicher Nutzung in Erbgemeinschaft

    Ich habe eine Einfamilienhaus und mehrere Flurstücke in verschiedenen Orten die mir teilweise gehören da wir eine Erbgemeinschaft sind. Für jedes Flurstück gibt es ein eigenes Anschreiben des Finanzamtes mit eigenem Aktenkennzeichen. Bedeutet das, dass ich das Haus und die jeweiligen Flurstücke jeweils in einem eigenen Hauptformular erfassen muss?
    Was muss ich bei den landwirtschaftlichen Flächen angeben? Ich bin kein Land-und Forstwirtschaftsbetrieb aber es zählt auch nicht zu unbebauten Grundstücken da es Ackerland ist.
    Kann ich die Flurstücke ausschließlich in der Anlage erfassen ( wäre komisch da dort nirgends ein Aktenzeichen erfasst werden kann) dafür aber die verschiedenen Eigentümer und die Ertragsmesszahl.
    Bitte helft mir!


    #2
    Bitte immer das Bundesland angeben !

    Es müssen jedenfalls 2 Erklärungen eingereicht werden. Eine musst du für dein Einfamilienhaus einreichen. Die andere muss für die

    Land- und Forstwirtschaft der Erbengemeinschaft erstellt werden. Vermischt werden darf da nichts. Für die Erbengemeinschaft muss

    das einer der Miterben machen. Bei Landwirtschaftsflächen müssen die Ertragsmesszahlen angegeben werden, aber das weißt du ja.

    Die Landwirtschaftsflächen dürfen nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bundesland ist Thüringen.
      Warum muss es einer der Miterben machen. Es ist die gleiche Situation. Alle haben ein Haus und eben dieses Land.
      Ist es möglich wenn ich die Angaben für das Haus schon abgesendet habe, ein völlig neues Formular zu verwenden und da nur die Anlage zu benutzen. Es muss doch etwas im Hauptantrag stehen oder? Schon wegen der Aktenzeichen

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        #4
        ein völlig neues Formular zu verwenden und da nur die Anlage zu benutzen. Es muss doch etwas im Hauptantrag stehen oder? Schon wegen der Aktenzeichen
        Es müssen auch bei der Erbengemeinschaft der Hauptvordruck (GW1) und zusätzlich die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) ausgefüllt werden.

        Diese Erklärung muss für die Erbengemeinschaft nur von einem der Miterben eingereicht werden, nicht von jedem. Wer das von euch macht, darauf

        müsst ihr euch verständigen. Man soll ja für jeden Erben bestimmte Daten angeben, die muss ja einer haben bzw. sammeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Daten von den Feldern haben wir schon zusammen. Wir kriegen sie nur nicht eingetragen. Auf was bezieht sich denn dann der Hauptvordruck? Fülle ich den Hauptvordruck für das Haus aus und dann für die Ländereien GW3? In der Anlage wird aber nirgends ein Aktenkennzeichen abgefragt. Wozu habe ich die dann für jedes Feld extra gekriegt?

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            #6
            Wozu habe ich die dann für jedes Feld extra gekriegt?
            Das oder die Aktenzeichen sind immer im Hauptvordruck einzutragen. Für jedes Aktenzeichen ist eine eigene Erklärung zu erstellen,

            es sei denn, dem Finanzamt wären Fehler unterlaufen. Gibt es nur eine Erbengemeinschaft oder gibt es mehr davon ? Eure Häuser

            haben in den Erklärungen für die Erbengemeinschaft(en) nichts verloren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Es gibt eine Erbgemeinschaft aus 3 Leuten die alle diese 4 Felder haben. Für jedes Feld gibt es ein Aktenzeichen und zusätzlich noch zu den Häusern von den 3 Leuten.
              Wenn ich zu jedem Aktenzeichen einen Hauptvordruck ausfüllen muss, als was ordne ich dann die Felder ein? Wäre das dann Land-und Forstwirtschaftlicher Betrieb? Erschien mir unlogisch da dann im nächsteb Schritt nach der Adresse der Betriebsstätte gefragt wurde. Wir sind ja kein Bauernhof oder sowas. Habe öfter gelesen das Felder nur in die Anlage rein gehören und nicht in einen Hauptvordruck

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                #8
                Wäre das dann Land-und Forstwirtschaftlicher Betrieb?
                Natürlich ist das Land- und Forstwirtschaft, dafür braucht es keinen Betrieb, auch die sog. Stückländerei gehört dazu.

                Mich wundert nur, dass es mehrere Aktenzeichen dafür gibt, wenn die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt wurde.

                Die Landwirtschaftsflächen sind nur in der Anlage GW3 zu erfassen, nicht im Hauptvordruck, das ist richtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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