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Grundsteuer RLP Bruchteilsgemeinschaft

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    Grundsteuer RLP Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo, ein Grundstück mit 1000qm und 4 Reihenhäusern, ohne Teilungserklärung, d.h. das Grundstück gehört allen 4. Aber jeder kann auf seinem Teil "machen was er möchte". Da es sehr viele Reihenhäuser mit gemeinsamen Grundstück gibt, ist das bestimmt auch für Andere Interessant.

    Erklärung Bruchteilsgemeinschaft:
    Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin bzw. jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.



    Frage: Trägt man "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" oder "6 Bruchteilsgemeinschaft" ein ?



    s1.jpgs2.jpg
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    #2
    Hallo, ein Grundstück mit 1000qm und 4 Reihenhäusern, ohne Teilungserklärung, d.h. das Grundstück gehört allen 4.
    Das ist eher unüblich und wäre eine Bruchteilsgemeinschaft. Üblich ist Wohnungseigentum. Was steht denn im Grundbuch ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich finde gerade meinen Grundbuchauszug nicht. Den beantrage ich nachher gleich nochmal. Im Notarvertrag habe ich gerade nachgeschaut, da steht, dass ich einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück von 250/1.000 habe, verbunden mit dem Sondereigentum von Keller, Erd- und Dachgeschoss des Reihenhaus 1 und alles was im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet ist.

      Hier in der Gemeinde und auch im Umkreis ist es normal, dass die Gemeinden recht große Parzellen einrichten und diese dann mit Reihenhäusern zupflastern. Das kann ich auch von Freunden und Bekannten bestätigen. Um mich herum sind nur ca. 1000qm Grundstücke, entweder mit Einzelhäusern (für die ganz reichen) oder Reihenhäuser (kleine Familie) oder Mehrfamilienhäuser (Investoren).
      Beim Notartermin sagte man mir damals, dass es keine Teilungserklärung gibt, aber man diese mit Zustimmung der anderen Miteigentümter nachträglich einrichten kann.

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        #4
        da steht, dass ich einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück von 250/1.000 habe, verbunden mit dem Sondereigentum von Keller, Erd- und Dachgeschoss des Reihenhaus 1 und alles was im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet ist.
        Damit steht doch fest, dass es sich um Wohnungseigentum handelt, so dass sich die Erklärung auf dein Reihenhaus und deinen Miteigentumsanteil

        am Flurstück beschränkt. Alles andere hätte mich auch gewundert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Damit steht doch fest, dass es sich um Wohnungseigentum handelt, so dass sich die Erklärung auf dein Reihenhaus und deinen Miteigentumsanteil

          am Flurstück beschränkt. Alles andere hätte mich auch gewundert.

          Und das bedeutet was genau ? Wäre Bruchteilsgemeinschaft dann falsch ?

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            #6
            Und das bedeutet was genau ? Wäre Bruchteilsgemeinschaft dann falsch ?
            Dein Wohnungseigentum ist doch kein Bruchteilseigentum, es gehört entweder dir allein oder dir und deiner Frau gemeinschaftlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Eheleute erwerben meistens zu je 1/2 Anteil . So werden sie auch in das Grundbuch eingetragen. Also bilden Eheleute auch eine Bruchteilsgemeinschaft..

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                #8
                Danke schön.

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                  #9
                  Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                  Eheleute erwerben meistens zu je 1/2 Anteil . So werden sie auch in das Grundbuch eingetragen. Also bilden Eheleute auch eine Bruchteilsgemeinschaft..
                  Aber im Hauptformular gibt es auch die Option mit Ehepartner, daher trifft das in diesem Fall mit Bruchteilsgemeinschaft nicht zu.

                  Ein Freund von mir hat das Haus geteilt, also 20% gehören ihm, 80% der Freundin (nicht verheiratet). Das hat finanzielle Gründe. Die haben daher Briuchteilsgemeinschaft angegeben. Da würde das passen.

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                    #10
                    Aber im Hauptformular gibt es auch die Option mit Ehepartner, daher trifft das in diesem Fall mit Bruchteilsgemeinschaft nicht zu.
                    So ist das
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo,

                      die selbe Frage beschäftigt mich gerade auch. In meinem Fall steht unser Reihenhaus auf einem ideell geteilten Grundstück und uns stehen 200/2405 zu. Es gibt 9 weitere Reihenhäuser, bzw. Miteigentümer. Neben dem Flurstück gibt es weitere Grundstücke, die anders geteilt sind, z.B. die Zuwegung, die wir uns mit 4 Nachbarn teilen und die Gemeinschaftsfläche, die 25 Parteien gehört. Wähle ich hier nun Bruchsteilgemeinschaft, weil mir nur Teile der Grundstücke gehören, oder Alleineigentümer, weil das Haus uns allein gehört?

                      Müssen bei einer Bruchteilgemeinschaft alle Eigentümer aufgeführt werden? Müssen mehrere Formulare ausgefüllt werden, weil ja unterschiedliche Miteigentümer zu benennen sind?

                      Viele Grüße
                      Steve

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                        #12
                        ... oder Alleineigentümer, weil das Haus uns allein gehört?
                        Dafür ist die Auswahl Ehegatten / Lebenspartner gedacht. Ihr müsst die Erklärung nur für euer Wohnungseigentum einreichen.

                        Dazu rechnen alle Flurstücke, die anteilig dazu gehören. Diese Anteile sind in Zeile 11 des Hauptvordrucks zu erfassen, also

                        200 und 2405 oder 1 und 4 oder 1 und 25, so wie das im Notarvertrag bzw. im Grundbuch angegeben ist
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Super und danke für die schnelle Antwort. Damit wird das deutlich einfacher.

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