Grundsteuer, Eigentümeranteil und wirtschaftliche Einheit

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  • grunert91
    Neuer Benutzer
    • 08.08.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer, Eigentümeranteil und wirtschaftliche Einheit

    Mein Eigentumsanteil laut Grundbuch beträgt 11,5, Was trage ich bei Eigentumsanteil Zähler- Nenner ein und zur wirtschaftlicher Einheit gehörenden Anteil bei Zähler und Nenner ein.
    Ich bin ratlos, nur Fehlermeldung !!!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Welches Bundesland ? Welches Objekt ? 11,5 von was ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • grunert91
      Neuer Benutzer
      • 08.08.2022
      • 3

      #3
      Brandenburg und im Grundbuch steht mein Eigentumsanteil am Grundstück beträgt 11,5 / 1000

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Also Wohnungseigentum ? Die 11,5 und die 1000 sind als Zähler und Nenner in Zeile 11 des Hauptvordrucks zu erfassen.

        Den m²-Anteil für die Zeile 4 der Anlage Grundstück musst du selbst berechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • grunert91
          Neuer Benutzer
          • 08.08.2022
          • 3

          #5
          Besten Dank !!

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          • darope
            Neuer Benutzer
            • 08.08.2022
            • 5

            #6
            Hallo zusammen,
            ich habe heute das erste Mal Elster genutzt und bin dabei das Grundsteuer Thema zu bearbeiten.
            Auch nach dem Lesen diverser Einträge hier im Forum bin ich überfordert bei :

            "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" bei einem Ehepaar, dem gemeinsam ein Einfamilienhaus gehört.
            Niemand schreibt bisher was da nun eingetragen werden muss...oder ich finde es nicht.

            Und
            "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" verstehe ich nicht.
            Die Hilfetexte die ich über das ? sehe helfen mir bisher kaum bis garnicht.

            Kann mich jemand aufklären und nicht gleich runter machen?
            Gruß Ralf

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Niemand schreibt bisher was da nun eingetragen werden muss...oder ich finde es nicht.
              Es wurde schon sehr oft geschrieben, dass bei einem EFH das gesamte Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört,

              Zähler und Nenner in Zeile 11 GW1 deshalb jeweils 1 sein müssen, ebenso, dass in Zeile 4 von GW2 die Gesamtfläche einzutragen ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Laie123
                Erfahrener Benutzer
                • 07.04.2015
                • 263

                #8
                Es könnte sein, dass man zusätzlich zum Hausgrundstück noch an einem Garagengrundstück zur Hälfte beteiligt ist.

                Dann gehört zu meiner wirtschaftlichen Einheit (Hausgrundstück) noch zusätzlich 1 Zähler und Nenner 2. am Garagengrundstück.

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                • darope
                  Neuer Benutzer
                  • 08.08.2022
                  • 5

                  #9
                  Hallo und danke für die Infos.
                  Für jemanden der sich nie mit diesen Themen beschäftigt ist das meiste unverständlich und ich hänge hier nun schon ewig bei den Eingaben und muss so ziemlich jeden Hilfe Text drei mal lesen um dann noch immer nicht zu verstehen was ich eintragen sollte.
                  Evtl. schaffe ich es ja bis heuten Abend.
                  Gruß Ralf

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                  • darope
                    Neuer Benutzer
                    • 08.08.2022
                    • 5

                    #10
                    und nun hänge ich bei "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" - Zeile 51 - Zähler und Nenner.
                    Kein Hilfetext zu den Feldern 70 und 71.
                    Das Grundstück/Gebäude gehört beiden zu gleichen Teilen. 50% oder 0,5 oder was muss da rein?





                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45928

                      #11
                      Das Grundstück/Gebäude gehört beiden zu gleichen Teilen. 50% oder 0,5 oder was muss da rein?
                      Als Bruch schreibt man da 1 und 2, 50 und 100 ginge auch, üblich ist es aber, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu nehmen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • darope
                        Neuer Benutzer
                        • 08.08.2022
                        • 5

                        #12
                        ok, Danke.
                        Wer denkt sich nur soetwas unverständliches aus.

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45928

                          #13
                          Wer denkt sich nur soetwas unverständliches aus.
                          In den Notarverträgen steht eigentlich auch immer Miteigentum zu je ein Halb und als Bruch schreibt man das nun mal so: 1/2
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • darope
                            Neuer Benutzer
                            • 08.08.2022
                            • 5

                            #14
                            Hallo noch einmal,
                            ich muss mich noch für die Infos bedanken und habe den Vorgang nun auch erledigt.
                            Melde mich hier wieder ab und werde jemanden suchen der das Spaß dran hat.
                            Gruß Ralf

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