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Grundsteuer Bayern Wohnung MFH und Tiefgarage

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    Grundsteuer Bayern Wohnung MFH und Tiefgarage

    Hallo zusammen,

    wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus und einen Tiefgaragenstellplatz. Komisch für mich sind die Eigentumsanteile am Grundstück mit 4300qm.
    Wohnung 14,58/1.000
    Tiefgarage 62/1.000
    Wie kann denn der Anteil an der Grundstücksfläche für die Tiefgarage höher sein als die von der Wohnung? Oder muss ich meinen Anteil ander TG noch multiplizieren.
    Es sind 62 Stellplätze. Somit ein Anteil von 1/1.000 an der Grundstücksfläche?
    Ich habe Bedenken, dass wir bei einer zu hihen Angabe zu viel Steuern zahlen müssen. Allerdings hat der TG Stellplatz sich nur ca 15qm und ist somit unter der Frei-Grenze von 50qm.

    Vielen Dank im Voraus!
    Grüße

    #2
    Es sind 62 Stellplätze. Somit ein Anteil von 1/1.000 an der Grundstücksfläche?
    Da musst du den Notarvertrag bzw. den Grundbucheintrag genau lesen, das werden wir hier nicht leisten können.

    Der Miteigentumsanteil bei der Wohnung macht im Ergebnis abgerundet 62 m² aus, das muss man aber in Bayern nicht selbst berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja verstehe dass ihr das nicht leisten könnt.
      Ich zitiere aus dem Kaufvertrag für den Anteil der Tiefgarage:

      "einen 1/62 Anteil an dem Miteigentumsanteil von 62/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr G 107 bezeichneten Tiefgarage und dem aussließlichen Benützungsrecht des Garagenstellplatzes 22"

      Das heißt was für mich? Ich hab einen 62/1000 Anteil am Grundstück oder einen Anteil am Grundstück von 1/62x62/1000 Anteil?
      Ich Danke im Voraus!
      Zuletzt geändert von gambler; 08.08.2022, 12:14.

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        #4
        oder einen Antail am Grundstück von 1/62x62/1000 Anteil?
        So ist das zu verstehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Danke dir!!

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