Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung im Saarland. Mir gehören 36,31/1000stel. Für die beiden Garagenplätze werden je 1/1000stel Anteile angesetzt, die darin enthalten sind. Also trage ich in Zeile 11 36,31 als Zähler und 1000 als Nenner ein.
Bei den Angaben zum Grund und Boden muss ich dann in Zeile 10 zur Anzahl der Garagenplätze 2 eingeben.
Frage: Erfolgt hier evtl. eine Doppelbesteuerung, weil ich die Garagenplätze doppelt angebe?
Ich habe noch eine Frage bzgl. eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse. Dabei handelt es sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht. Zählt die Terrasse in diesem Fall zur Wohnfläche?
Vielen Dank vorab!
Bei den Angaben zum Grund und Boden muss ich dann in Zeile 10 zur Anzahl der Garagenplätze 2 eingeben.
Frage: Erfolgt hier evtl. eine Doppelbesteuerung, weil ich die Garagenplätze doppelt angebe?
Ich habe noch eine Frage bzgl. eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse. Dabei handelt es sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht. Zählt die Terrasse in diesem Fall zur Wohnfläche?
Vielen Dank vorab!
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