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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil, hier: Garagen

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil, hier: Garagen

    Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung im Saarland. Mir gehören 36,31/1000stel. Für die beiden Garagenplätze werden je 1/1000stel Anteile angesetzt, die darin enthalten sind. Also trage ich in Zeile 11 36,31 als Zähler und 1000 als Nenner ein.
    Bei den Angaben zum Grund und Boden muss ich dann in Zeile 10 zur Anzahl der Garagenplätze 2 eingeben.
    Frage: Erfolgt hier evtl. eine Doppelbesteuerung, weil ich die Garagenplätze doppelt angebe?

    Ich habe noch eine Frage bzgl. eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse. Dabei handelt es sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht. Zählt die Terrasse in diesem Fall zur Wohnfläche?

    Vielen Dank vorab!

    #2
    Mir gehören 36,31/1000stel. Für die beiden Garagenplätze werden je 1/1000stel Anteile angesetzt, die darin enthalten sind.
    Also beträgt der Miteigentumsanteil für die Wohnung nur 34,31/1000-stel ?

    Erfolgt hier evtl. eine Doppelbesteuerung, weil ich die Garagenplätze doppelt angebe?
    Der Miteigentumsanteil am Grundstück ist eine Sache, die Anzahl der Stellplätze in Garagen eine andere.

    Zählt die Terrasse in diesem Fall zur Wohnfläche?
    Terrassen, die einer Wohnung zugeordnet sind, werden in der Regel mit ein Viertel der Fläche der Wohnfläche hinzugerechnet.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich frage nochmals nach, weil ich mir unsicher bin:
      Sie fragten: "Also beträgt der Miteigentumsanteil für die Wohnung nur 34,31/1000-stel ?"
      Ja genau, aber ich muss in Zeile 11 den kompletten Wert, nämlich 36,31/1000stel eingeben?

      Danke!


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        #4
        Ja genau, aber ich muss in Zeile 11 den kompletten Wert, nämlich 36,31/1000stel eingeben?
        Noch transparenter ist es, das Flurstück doppelt zu erfassen und die Miteigentumsanteile für die Garagen eigens anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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