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Grundsteuererklärung - Unterschied zwischen Zeile 11 und Zeile 51?

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    Grundsteuererklärung - Unterschied zwischen Zeile 11 und Zeile 51?

    Moin moin,

    ich bin gerade dabei die Grundsteuererklärung meiner Eltern zu erstellen.

    Es handelt sich um eine vermietete Eigentumswohnung, die in Schleswig Holstein liegt.

    In Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler,Nenner" trage ich ja die z.B. 80/1000 Miteigentumsanteil (ersichtlich aus dem Grundbuch bzw. Kaufvertrag) am Grundstück ein, das habe ich soweit verstanden.

    Nun stellt sich mir die Frage, was in Zeile 51 "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" einzutragen ist. Meine Eltern sind verheiratet und somit gehört jedem ja 1/2 der benannten Eigentumswohnung. Trage ich hier 1/2 ein und die 1/2 beziehen sich dann jeweils auf die in Zeile 11 genannten 80/1000 Miteigentumsanteil oder trage ich hier 40/1000 (sprich jeweils 1/2 von 80/1000 Miteigentumsanteil) ein?

    Vielleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten.

    Beste Grüße
    Nordish

    #2
    Meine Eltern sind verheiratet und somit gehört jedem ja 1/2 der benannten Eigentumswohnung.
    So einfach ist das nicht ! Das Miteigentum muss schon so im Grundbuch eingetragen sein.

    1 und 2 genügt vollkommen, man nimmt üblicherweise den kleinsten gemeinsamen Nenner
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Also sie stehen schon beide zu jeweils 1/2 als Eigentümer im Grundbuch.
      Meine Frage bezog sich ja eher darauf, ob die in Zeile 51 gemachten Angaben sich auf Zeile 11 beziehen oder auf das gesamte Grundstück.

      Kommentar


        #4
        ob die in Zeile 51 gemachten Angaben sich auf Zeile 11 beziehen
        Die beziehen sich genau genommen auf die Zeile 4 der Anlage Grundstück und die weiteren Angaben zum Bewertungsobjekt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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