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Grundsteuer (Zeile 10) Fläche in qm /Gesamtgrundstücksfläche

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    Grundsteuer (Zeile 10) Fläche in qm /Gesamtgrundstücksfläche

    Hallo,
    ich habe unter https://www.mdr.de › ... › Nachrichten › Sachsen-Anhalt gelesen, dass man von der Gesamtgrundstücksfläche Scheunen, Stallgebäude und Schuppen abziehen könnte.
    Da dies für mich zutreffen würde, hätte ich gewusst ob das gemacht werden kann. Weiter habe ich leider im Netzt nix gefunden. Die Grundstücksfläche aus dem Grundbuchauszug würde dann ja nicht mit der geänderten Angabe übereinstimmen.
    Ich hoffe jemand hat hier eine Antwort.



    #2
    Hast du denn einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      nein den habe ich nicht.

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        #4
        Also trifft das nur auf landwirtschaftliche Betriebe zu?

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          #5
          Also trifft das nur auf landwirtschaftliche Betriebe zu?
          Davon gehe ich aus. Kannst du zu der Nachricht verlinken ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hat sie schon, siehe #1
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hat sie schon, siehe #1
              Danke, habe ich übersehen. Meines Erachtens das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde. Die Doppelhaushälfte,

              die automatisch als Wohneigentum deklariert wird, obwohl sie sehr wohl ein Einfamilienhaus sein kann. Die Waschküche, die

              mit der Scheune in einen Topf geworfen wird, alles sehr oberflächlich. In Sachsen gilt Bundesrecht. Der Landwirtschaft kann man

              eine Scheune danach nur zurechnen, wenn eine nachhaltige Bewirtschaftung vorliegt, die würde dann zur Hofstelle gehören.

              Ansonsten ist sie ein Nebengebäude. Wenn sie für nicht landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, z. B. als Atelier, muss die

              Nutzfläche der Wohnfläche zugerechnet werden, wie hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...rblich-genutzt
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Das mit der Doppelhaushälfte war mir auch ins Auge gesprungen :-)
                Schönen Gruß

                Picard777

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