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BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

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    BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

    Nun probiere ich seit 4! Stunden, unsere XML-Rückvergütungsdatei für Österreich über die Importfunktion beim Bzst hochzuladen und immer bekomme ich da eine meterlange Fehlerdatei. Im Juni und Juli hat es wunderbar für andere Länder geklappt, nun funktioniert es nicht mehr.

    Ich hab daraufhin ewig probiert, denn man denkt ja, der Fehler liegt bei einem selbst. Frustriert rief ich dann dochbei der Hotline an und was stellt sich raus: Seit August gibt es eine neue Vorlagedatei für den upload! Wieso wird da nicht mal irgendwo ein Hinweis gegeben?!?!

    Langsam frage ich mich, ob nicht der Aufwand für die Rückvergütung höher ist, als das was man zum Schluß wiederbekommt.

    Frustrierte und wütende Grüße von Peaches, die noch mehr Vergütungen machen muß *grrr*

    #2
    AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

    @Peaches

    habe gerade auch damit gekämpft dank deiner Information schnell Fehler erkannt.

    Frage
    weißt du was man in die Felder: Bemessungsgrundlage, Vorsteuerbetrag eingetragen soll

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      #3
      AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

      Die Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag, Vorsteuern sind Umsatzsteuern, die man sich vom Finanzamt wieder holen kann.

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        #4
        AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

        @Elefant

        dann hab ich alles falsch.
        Als Bemessungsgrundlage habe überall Brutto eingegeben.

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          #5
          AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

          Hallo Peaches

          wir haben das gleiche Problem kommen jedoch nicht auf die Lösung. Gibt es eine Upload Funktion? Wir haben bisher 2009 unsere Anlagen als Pdf eingescannt die er nun in 2010 nicht akzeptiert. Anlagen sind fehlerhaft bzw. fehlend gemeldet.

          Was können wir tun? Über die Hotline erreichen wir leider seit Stunden und Tagen niemanden.
          DANKE für jeden Hinweis.

          SH und PM

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            #6
            AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

            Dort, wo die Datei mit der Importfunktion hochgeladen werden kann, gibt es ganz unten einen Hinweis, in der die Excel-Vorlage zu finden ist. Diese ist einfach zu handhaben und man kann alle Belege mit einem Mal hochladen. Dort kann man auch in der Excel Tabelle die pdf-Dateien anhängen.

            Mein Problem war, dass ich nicht die aktuellste Excel-Datei benutzt hatte, und somit die hochgeladenen Spalten nicht mehr gestimmt haben. Sollten Sie auch die Excel-Datei benutzen, dann laden Sie sich die neue runter und kopieren Ihre Daten dort hinein. Dann müßte auch das hochladen funktionieren.

            LG

            Peaches

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              #7
              AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

              Hallo zusammen,

              normalerweise stelle ich mich im Umgang mit elster etc. nicht so ungeschickt an, aber diese USt-Rückvergütung bringt mich zur Verzweiflung. Ich bin jetzt auf der Seite vom BZSt und dort unter Formulare. Bei uns ist es auch Österreich, wo die meisten Belege vorliegen. Unter "Formulare" muss ich scheinbar jede Rechnung einzeln eingeben.
              Nun lese ich hier etwas mit Rückvergütungsdatei in Excelform etc. Wo finde ich die? Kann ich dann alles eingeben und alles auf einmal hochladen und verschicken?

              Wäre das schön, wenn mich da mal jemand aufklären könnte.

              Vielen Dank schon mal im Voraus

              Ulrike



              Nun probiere ich seit 4! Stunden, unsere XML-Rückvergütungsdatei für Österreich über die Importfunktion beim Bzst hochzuladen und immer bekomme ich da eine meterlange Fehlerdatei. Im Juni und Juli hat es wunderbar für andere Länder geklappt, nun funktioniert es nicht mehr.

              Ich hab daraufhin ewig probiert, denn man denkt ja, der Fehler liegt bei einem selbst. Frustriert rief ich dann dochbei der Hotline an und was stellt sich raus: Seit August gibt es eine neue Vorlagedatei für den upload! Wieso wird da nicht mal irgendwo ein Hinweis gegeben?!?!

              Langsam frage ich mich, ob nicht der Aufwand für die Rückvergütung höher ist, als das was man zum Schluß wiederbekommt.

              Frustrierte und wütende Grüße von Peaches, die noch mehr Vergütungen machen muß *grrr*[/QUOTE]

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                #8
                AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

                wie in meiner vorhergehenden Antwort geschrieben findest Du die Excel-Datei hier:

                Dort, wo die Datei mit der Importfunktion hochgeladen werden kann, gibt es ganz unten einen "Mini"-Hinweis, in der die Excel-Vorlage zu finden ist. Diese ist einfach zu handhaben und man kann alle Belege mit einem Mal hochladen. Dort kann man auch in der Excel Tabelle die pdf-Dateien anhängen.

                Ich hoffe, Du findest die Datei, ansonsten nochmal melden.

                Ach ja: Hier noch Hilfsmittel, in dem alles Step by Step erklärt ist (Ausfüllanleitung BOP-Formular und da Seite 18 und 22) Dort ist genau gezeigt, wo die Datei zu finden ist.

                Leider hab ich diese Anleitung erst gefunden, nachdem ich alles selber zusammengesucht hatte und fertig war - nach unnötigem Mehraufwand.

                http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001_CC/004b_Umsatzsteuer/021_Inlaendische/250_Hilfsmittel/index.php

                LG

                Peaches

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                  #9
                  AW: BZST USt-Rückvergütung - neue Uploaddatei seit Anfang Aug. - Frust loswerd

                  @flockenmolli: gelesen was peaches vorhin geschrieben hat? ;-)

                  Zitat von Peaches Beitrag anzeigen
                  Dort, wo die Datei mit der Importfunktion hochgeladen werden kann, gibt es ganz unten einen Hinweis, in der die Excel-Vorlage zu finden ist. Diese ist einfach zu handhaben und man kann alle Belege mit einem Mal hochladen. Dort kann man auch in der Excel Tabelle die pdf-Dateien anhängen.

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