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Fläche entspricht nicht...etc. - nicht einmal Hotline kann helfen

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    Fläche entspricht nicht...etc. - nicht einmal Hotline kann helfen

    Ich habe ein schönes Problem, denn nach tagelangem Recherchieren und Anruf bei der Hotline ("habe ich noch nie erlebt"), möchte ich hier einmal einen Hilferuf loswerden.

    Bei der Prüfung erhalte ich:

    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

    Mögliche Fehlerquellen:
    • Anlage Grundstück (GW2)
      • 4 - Angaben zum Grund und Boden
    • Hauptvordruck (GW1)
      • 1 - Angaben zur Feststellung
    • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
      • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)
    Es handelt sich um eine ETW, die Werte, die ich eingetragen habe, habe ich aus den übermitteltem Formular des Finanzamtes und des Grundbuchs. Es gibt auch nur ein Flurstück - im Prinzip also ganz einfach.Folgendes ist eingetragen

    1.jpg
    2.jpg
    Die Wohnfläche ist berechnet nach dem bekannten Muster 1347 x 768/10000 = 103.

    Damit sind die genannten Fehlerquellen aus Prüfung eigentlich alle richtig eingetragen, jedoch scheint es irgendwo noch einen Fehler zu geben - nur: wo?

    Wäre für eine Idee sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Andreas




    #2
    Hallo Andreas, ich kann leider nicht helfen weil ich genau das gleiche Problem habe und vor wenigen Minuten auch hier im Forum um Hilfe gebeten habe Toll ist das man das ganze ja einfach nicht abschicken kann, obwohl man eben sicher ist, die richtigen Angaben gemacht zu haben Welche Hotline hast du denn angerufen? Dann versuche ich es da auch mal, vielleicht hab ich mehr Glück

    Kommentar


      #3
      Die 103qm sind dein Anteil der Grundstücksfläche, die muss nicht mit deiner Wohnfläche übereinstimmen (wie ja auch Grundstücksfläche und Gesamtwohnfläche nicht zwingend überein stimmen). Diese 103qm müssen denn, unter Abschnitt 4, Zeile 4 in der Anlage GW2 mit ihrem BRW auftauchen. Wichtig ist auch, dass die Flur in GW1, Zeile 11 zusätzlich zur Angabe von Zähler/Nenner des Eigentumsanteils auch der ersten Fläche in GW2 zugewiesen wird.

      Kommentar


        #4
        Die Wohnfläche ist berechnet nach dem bekannten Muster 1347 x 768/10000 = 103.
        Die Rechnung ist zwar richtig, aber eine Übereinstimmung mit der Wohnfläche wäre ein reiner Zufall, das kann nicht oft genug betont werden !

        Wo die 103 m² einzutragen sind, hat multi bereits geschrieben. Die Wohnfläche ist nach den Vorschriften der Wohnflächenverordnung zu

        ermitteln, nicht nach DIN 277.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 09.08.2022, 13:28. Grund: Tippfehler korrigiert
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe auch schon alle möglichen Wohnflächen ausprobiert, von 90m² bis 130 m². Fehlermeldung immer dieselbe. Daran kann es eigentlich nicht liegen, Die Nummer der Hotline ist die Nummer Deines Finazamtes mit der Durchwahl -1959

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            #6
            Ich habe auch schon alle möglichen Wohnflächen ausprobiert, von 90m² bis 130 m². Fehlermeldung immer dieselbe.
            Aber es geht doch nicht um Wohnflächen, sondern um den m²-Anteil am Grund und Boden, der in Zeile 4 (BaWü Zeile 3) der Anlage Grundstück

            einzutragen ist.

            Zelile_4_GW1.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,

              das war es.Super ;-))) . Ich könnte Dich küssen!!!!

              Besten Dank

              Andyktalent

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