Frage zu Grundsteuer in Baden-Württemberg:
Es gibt ein Aktenzeichen mit 3 verschiedenen Flurstücken:
Das 1. und 2. Flurstück gehört mir im Alleineigentum. Das 3te Grundstück (Verkehrsfläche) gehört mir und dem Nachbarn je zur Hälfte.
Beim GW1 Nr. 3 habe ich alle Flurstücke einzeln erfasst.
Frage zum 3ten Grundstück:
Welche Fläche muss in GW1 Nr. 3 eingetragen werden? Gesamtfläche oder nur die halbe Eigentumsfläche?
Was muss in GW 1 Nr. 3 eingetragen werden bei wirtschaftlicher Einheit Zähler und Nenner?
Was muss in GW 1 Nr. 3 eingetragen werden bei Schlüsselwert?
Vielen DANK!
Es gibt ein Aktenzeichen mit 3 verschiedenen Flurstücken:
Das 1. und 2. Flurstück gehört mir im Alleineigentum. Das 3te Grundstück (Verkehrsfläche) gehört mir und dem Nachbarn je zur Hälfte.
Beim GW1 Nr. 3 habe ich alle Flurstücke einzeln erfasst.
Frage zum 3ten Grundstück:
Welche Fläche muss in GW1 Nr. 3 eingetragen werden? Gesamtfläche oder nur die halbe Eigentumsfläche?
Was muss in GW 1 Nr. 3 eingetragen werden bei wirtschaftlicher Einheit Zähler und Nenner?
Was muss in GW 1 Nr. 3 eingetragen werden bei Schlüsselwert?
Vielen DANK!
Kommentar