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Grundsteuererklärung, 1 Flurstück, 1 Zweifamilienhaus in 3 Objekte aufgeteilt

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    Grundsteuererklärung, 1 Flurstück, 1 Zweifamilienhaus in 3 Objekte aufgeteilt

    Hallo, wieder jemand der mit dem Ausfüllen an seine Grenzen kommt. Aber vielleicht finde ich hier eine Hilfe.
    Bin hier in BW
    Haben ein Flurstück 510qm, 1 Zweifamilienhaus, das allerdings in 3 Objekte aufgeteilt ist - das ist noch ein veralteter Eintrag, der so wohl nicht mehr stimmt. Hat aber nie interessiert.
    Das Ganze gehört meiner Frau und mir zur je Hälfte.
    Es gibt 2 Grundbuchblätter - eins für meine Frau und eins für mich. Das würde ja soweit passen.
    Der Knackpunkt ist aber dass ich am Anfang das Aktenzeichen eingeben muss und dafür gibt es eben 3 Objekte - Endnummer 002/5, 003/3 und 001/7
    Als Grundstücksart ist hier je Einfamilienhaus, Sonstig bebautes Grundstück/ Einfamilienhaus und bei Besitzverhältnis überall Wohnungs-/ Teileigentum angegeben.
    Es gibt keinen Hinweis einer Zuordnung von qm
    Muss ich nun 3 Belege anlegen - je Aktenzeichen ?
    Grundbuchamt geht über die 2 Grundbuchblätter und der Steuerbescheid geht über die 3Objekte incl. Aktenzeichen.
    Wie bring ich das jetzt beim Ausfüllen unter, oder denke ich da völlig falsch?

    Vielen Dank schon mal für eure Zeit und Bemühungen
    Werner

    #2
    Was heißt das "das so wohl nicht mehr stimmt" ? Sind es noch drei Eigentumswohnungen mit Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nicht ? Bekommst Du bisher drei Grundsteuerbescheide ? Wann wurde diese Teilung aufgehoben ?

    Beachte: Wenn drei Eigentumswohnungen ursprünglich drei unterschiedliche Eigentümer hatten und jetzt alle dem selben Eigentümer gehören, ändert das an der Eigenschaft "Eigentumswohnung" nicht.

    Unabhängig davon: Wieso Zweifamilienhaus (= zwei Wohnungen) mit drei Objekten ? Was ist das dritte Objekt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard,
      kurzer Überflug:
      Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, welches ich mit meinem Bruder kaufte. Allerdings hatte er 1/3 und ich 2/3, so hatte dies wie in der Aufteilung beschrieben der Notar damals veranlasst.
      Als ich dann das andere Drittel abgekauft hatte, wurde es auf je Hälfte an meine Frau und mich umgeschrieben.
      Die Aufteilung selbst wurde aber nie berichtigt. Wie gesagt es hat bis jetzt niemand gestört und es gibt nur einen Grundsteuerbescheid, allerdings immer noch mit der alten Aufteilung.
      Vielleicht wäre hier auch der bessere Weg die Daten erst bereinigen zu lassen. Der Notar hatte dies auch nicht bemängelt.
      Die Aufteilung laut Bescheid = Objekt 1 = Einfamilienhaus, Objekt 2 = Sonstig bebautes Grundstück und Objekt 3 = Einfamilienhaus
      Anders geäußert: Das Haus hat 2 getrennte Wohnungen und weitere nicht ausgebaute Zimmer im Dach und Keller, sowie Garage. Hier hatte man die Wohnung 1+2 je einer Person zugeteilt und die anderen Räumlichkeiten anteilig verteilt. Das war damals halt dummerweise so. Aber das hatte ja der Notar so verfasst.
      Das war damals.
      Im Grundbuchamt gab und gibt es diesen Hinweis über 2 Grundbuchblätter. Würde ja passen, aber im Grundsteuerbescheid sind immer noch die 3 Objekte gelistet mit je einer Aktennummer.
      Danke

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        #4
        und es gibt nur einen Grundsteuerbescheid, allerdings immer noch mit der alten Aufteilung.
        Das würde ich ignorieren. Wenn das bei der Zurechnungsfortschreibung auf dich und deine Ehefrau nicht korrigiert wurde, was schon vorkommen

        kann, heißt das ja nicht, dass ihr das beachten müsst. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 01.01.2022, das ist der Hauptfeststellungszeitpunkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          An für sich handelt es sich damit um ein Grundstück, für das es einen Einheitswertbescheid und einen Grundsteuerbescheid zu geben hat und das Dir und Deiner Frau zuzurechnen ist, wenn auch nicht klassisch 50:50. Das solltest Du unabhängig von der Grundsteuererklärung bereinigen lassen.

          Die nun anstehende Grundsteuererklärung ist natürlich "richtig" zu erstellen, Du solltest auf Deine parallele Info unter "sonstige Erläuterungen" verweisen.

          Thema Aktenzeichen: Damit ist das bisherige Einheitswertaktenzeichen des Finanzamts gemeint. Wenn Du da tatsächlich drei hättest, dann hättest Du auch drei Grundsteuerbescheide und drei bewertungsrechtliche Einheiten / Grundstücke, wofür Dein Sachverhalt aber gerade nichts hergibt. Sind die drei von Dir genannten "Aktenzeichen" wirklich Aktenzeichen oder doch Flurstücksangaben ?
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Hallo Charlie,
            alles klar.
            Aber wie gehe ich beim Ausfüllen vor. Ich habe ja 3 Aktennummern. Gebe ich dann nur eine an und ignoriere die anderen beiden.
            Oder merkt das Programm an der Endnummer das hier noch was kommen muss.
            Vermutlich gebe ich ja auch nur einmal die 510qm an.
            Am besten mal ausprobieren, außer es kommt noch eine Info von Dir.
            Danke

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              #7
              Du warst bei Deinem Post vermutlich schon am Schreiben und hast meinen Beitrag noch nicht gesehen.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Ich habe ja 3 Aktennummern. Gebe ich dann nur eine an und ignoriere die anderen beiden.
                Das kann man nur unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung angeben, wobei natürlich 3 Aktenzeichen

                dann doch wieder für Wohnungs- und Teileigentum sprechen würde. Das legt sich nicht von selbst zusammen,

                da wären die Miteigentumsanteile dann aber mit Sondereigentum verbunden. Das muss doch aus dem

                Notarvertrag klar ersichtlich sein, da werden doch diese Begriffe regelmäßig verwendet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Piccard,
                  hört sich plausibel an.
                  Vielen Dank
                  Schönen Gruß
                  Werner

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                    #10
                    Hallo Charlie,
                    Du hast Recht - Fehler von mir - da steht wirklich "verbunden mit dem Sondereigentum"
                    Das liegt am Alter - die moderne Zeit hängt mich ab.
                    Ich werde die Daten heute oder morgen eingeben- dann gebe ich nochmal Bescheid
                    Auch Dir schon mal vielen Dank.

                    Schöne Grüße
                    Werner

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                      #11
                      da steht wirklich "verbunden mit dem Sondereigentum"
                      Dann werden das 3 Erklärungen, das geht momentan nicht anders.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Dann werden das 3 Erklärungen, das geht momentan nicht anders.
                        Hallo Charlie,
                        habe mich mit der Abgabe von 3 Erklärungen angefreundet und die erste ist ohne Fehler durch. Etwas hakelig, weil ich auch die ganzen Daten meiner Frau erst mal sammeln musste - hat aber funktioniert. Hab nochmal nachgeschaut und auch 3 Schreiben bekommen.
                        Wir laufen allerdings ja unter 2 Grundbuchblätter. Ich lass alle 3 Erklärungen aber mal nur unter einem Blatt laufen. Ich glaube wenn ich da noch eins anfüge bekomme ich wieder Chaos.
                        Bei der Eingabe Gemarkung/Flurstück habe ich bei Zähler und Nenner die letzten Zahlen aus dem Aktenzeichen genommen - ich finde da sonst nix, ist aber evtl. Falsch ?
                        Bei der Eingabe der Eigentümer verlangt er die Eingabe Anteil am Grundstück/Boden der Land und Forstwirtschaft- häää, hab ich da irgendwo was falsch gemacht. Hierbei handelt es sich ja um keine Land/Forstwirtschaft. Trotzdem hab ich da mal die Zähler/Nenner bei mir und meiner Frau auf je 1 und 2 eingetragen.
                        Vielleicht kannst Du mich hierbei nochmal unterstützen.
                        Alle anderen Angaben scheinen plausibel zu sein.
                        Danke und schöne Grüße
                        Werner

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                          #13
                          Wir laufen allerdings ja unter 2 Grundbuchblätter. Ich lass alle 3 Erklärungen aber mal nur unter einem Blatt laufen. Ich glaube wenn ich da noch eins anfüge, bekomme ich wieder Chaos.
                          Warum sollte das Chaos verursachen ? Wenn das unterschiedliche Erklärungen sind, sollte das keine Rolle spielen. Die Flurstücksnummer steht doch

                          im Grundbuch, bei uns hier in Bayern steht die sicher nicht im Aktenzeichen. Es geht doch in jeder Erklärung um das gleiche Flurstück, also gibt man

                          es so an.

                          Bei der Eingabe der Eigentümer verlangt er die Eingabe Anteil am Grundstück/Boden der Land und Forstwirtschaft
                          Da sind die persönlichen Eigentumsverhältnisse an der wirtschaftlichen Einheit gefragt, also entweder du allein oder deine Frau oder beide Ehegatten.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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