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Grundsteuer BW - ein Grundstück mit 3 Teilflächen

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    Grundsteuer BW - ein Grundstück mit 3 Teilflächen

    Mein Grundstück (ein Flurstück) ist in Boris-BW in drei Teilflächen mit jeweils unterschiedlichen Bodenrichtwerten aufgeteilt. Ich kann aber nur max 2 Teilflächen in GW2 eingeben.

    Wie bringe ich die dritte Teilfläche unter ?

    #2
    Wie bringe ich die dritte Teilfläche unter ?
    In der Hilfe für BW findet sich etwas versteckt folgender Hinweis:

    Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall zusätzlich in Zeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf (z.B. „400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).

    Das heißt im Klartext, dass man das oder die Flurstücke im Hauptvordruck über erste Fläche schlüsseln muss und es in Zeile 3 der Anlage Grundstück

    nur einen m²-Eintrag und auch nur einen Bodenrichtwert gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super. Vielen Dank für die schnelle Anwort.

      Das Vorgehen ist nicht wirklich selbsterklärend. Aber es hat funktioniert.
      Ich konnte das Formular jetzt abschicken. Mein Problem ist gelöst.

      Freundliche Grüße,
      ejs66

      Kommentar


        #4
        Das Vorgehen ist nicht wirklich selbsterklärend
        Deshalb gibt es ja den Hilfetext, wenn man ihn den findet und ergänzend die Hilfe hier im Anwenderforum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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