Wir besitzen in NRW eine Eigentumswohnung mit Garage, die 2 verschiedenen Grundbuchblättern zugeordnet sind, obwohl sie sich im selben Gebäude befinden. Für die Garage ist eine gesonderte Erklärung abzugeben. Wie ist die Grundstücksart für die Garage zu wählen? Bei Wohnungseigentum, worunter in allen bayrischen Fällen die Garagen gezählt haben, und auch Teileigentum, muss ich eine Wohnung mit Wohnfläche angeben. Diese habe ich aber, wie verlangt, bereits gesondert erklärt? Wie komme ich mit zusätzlichen Erklärung für die Garage weiter?
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Grundstücksart bei Garage zu Eigentumswohnung
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Für die Garage ist eine gesonderte Erklärung abzugebenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Dann würde ich diesmal zwar auch 2 Erklärungen einreichen, aber in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung
angeben, dass zur ETW eine Garage gehört bzw. dass die Garage zu einer Wohnnutzung gehört und die Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen
Einheit beantragen. Man gibt dort das jeweils jeweils andere Aktenzeichen an. Solche Erklärungen werden dann personell bearbeitet.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen Dank für die Empfehlung, setze ich so um.
Nur mein Grundproblem ist die Erfassung der Garage OHNE Wohnfläche. Elster meldet bei Wohnungseigentum und auch Teileigentum den Fehler, dass mindestens eine Wohnung mit >0 Wohnfläche angegeben werden muss. Welche Gebäudeart ist für die Garage zu wählen?
Beste Grüße
Achim Massat
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Welche Gebäudeart ist für die Garage zu wählen?
Einzelgaragen, Mehrfachgaragen aus und trägt das Baujahr sowie die Bruttogrundfläche ein. Solange die Garage keiner Wohnnutzung
zugeordnet ist, wird das nur so gehen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo zusammen,
ich habe einen ähnlichen Fall. Ich frage mich gerade was ich bei: Feld 30, Zeile 22, Bruttogrundfläche eintragen soll?
Wir haben einen Garage in einer "Garagen-Reihe". Reicht es wenn ich dort die Fläche der Garage, 50m² laut Notarvertrag eintrage? Oder die des gesamten Bauwerkes, heisst aller Garagen?
Grüße
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Mit Bruttogrundfläche ist nicht die Grundstücksfläche gemeint, sondern die Gebäudefläche einschließlich der Umfassungswände, also außen gemessen.
Man erklärt nur die eigene Garage.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke fürs Feedback. Leider klappt es noch nicht. Ich möchte nur eine Garage erfassen.
Diese befindet sich auf einem Grundstück, wo mehrer Leute Ihre Garagen haben (Jeder hat ein Sondereigentum an seiner Garage).
Folgende Fehler zeigt er noch an:
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Danke
GrüßeAngehängte Dateien
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Ich möchte nur eine Garage erfassen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Charlie,
habe ich komplett gelöscht, danke. Soweit keine Fehler.
-->Als Grundstücksart (Zeile3) habe ich Teileigentum gewählt
-->Habe noch GW2, Teil6: Sachwert ausgefüllt
Noch eine Frage zur Bruttofläche:- Die Garage befindet sich in einem Garagenkomplex (10x Garagen, je Sondereigentum). Meine Frage: Welche Bruttogrundfläche Trage ich bei Zeile22, Feld:30 ein?
- In der Teilungserklärung steht keine Fläche der Garage, nur im Notarvetrag steht eine Fläche, welche jedoch gefühlt zu gross ist (In die Garage passt knappo ein Trabbi, laut Notarvetrag aber 60m²)
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Maßgeblich sind Außenmaße deiner Garage. Wenn die 4,50 m lang und 3,00 m breit ist, dann sind das 13,50 m² Bruttogrundfläche.
Ob man da jetzt auf volle m² abrunden darf oder muss, habe ich jetzt nicht im Kopf.Freundliche Grüße
Charlie24
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Warum im Notarvertrag 60m2 steht und die Garage max. vielleicht 13m2 hat, das ist ein anderes Thema oder?Freundliche Grüße
Charlie24
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