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Grundstück mit diversen Flurstücken, Nutzungen, Besitzverhältnissen

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    Grundstück mit diversen Flurstücken, Nutzungen, Besitzverhältnissen

    In Brandenburg lassen sich beim Einfamilienhaus unterschiedliche Nutzungen und Besitzverhältnisse für Carport und Wege zwischen Ehepaar und Nachbarn im Elster-Formular nicht eintragen.
    1. Einfamilienhaus: 2 Flurstücke, Besitz Ehepartner, Nutzung Wohngebäude;
    2. Carport, 2 Flurstücke, Besitz Ehepartner, Nutzung Carport;
    3. Vorfläche des Carports, 1 Flurstück, Besitz 1/10 gemeinsam mit anderen Parkern, Nutzung Carport;
    4. Wege zwischen den Häusern, 4 Flurstücke, Besitz 1/26 gemeinsam mit anderen Anwohnern, Nutzung im Formular nicht vorgesehen.
    Das Elster-Formular erlaubt nur eine einheitliche Nutzung und einheitliche Besitzverhältnissse für alle Flurstücke. Wie soll man in diesem Fall vorgehen?

    #2
    Pkt 2: Carport ist keine Garage und wird daher nicht erfasst, sprich entfällt.

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      #3
      Carport, 2 Flurstücke, Besitz Ehepartner, Nutzung Carport;
      Das Flurstück des Carports gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus, nur die Nutzfläche des Carports selbst spielt keine Rolle.

      Wege zwischen den Häusern, 4 Flurstücke, Besitz 1/26 gemeinsam mit anderen Anwohnern, Nutzung im Formular nicht vorgesehen.
      Auch die Wegefllächen gehören anteilig zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus, in der Zeile 11 sind als Zähler und Nenner 1 und 26 anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Bisher ist für alle Flurstücke, die mit dem Haus verbunden sind, Grundsteuer erhoben worden. Hat sich das geändert?

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          #5
          Bisher ist für alle Flurstücke, die mit dem Haus verbunden sind, Grundsteuer erhoben worden. Hat sich das geändert?
          Nein, natürlich nicht, deshalb sind die Flurstücke ja auch alle beim Einfamilienhaus (bebautes Grundstück) zu erfassen.

          Es lassen sich alle nacheinander im Hauptvordruck anlegen, nur in der Anlage Grundstück müssen Flächen addiert werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank an Charlie24, der mich auf die richtige Spur gebracht hat.
            Ich will die Lösung etwas ausführlicher für die diejenigen präsentieren, die betroffen sind, vor allem für meine zahlreichen Nachbarn.
            Das Einfamilienhaus gilt mit allen dazugehörigen Flurstücken als wirtschaftliche Einheit. Bei der der Angabe der Gesamtfläche und bei einzelnen Flurstücken ist daher immer einzutragen: „erste Fläche Schlüsselwert 1“ in der letzten Spalte, damit Elster diese Zahlen zusammenrechnen kann.
            Bei „Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens“ sind alle Flurstücke mit ihrer Gesamtfläche und ihrem anteiligen Besitz aufzuführen.
            Bei „Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks“ wird nach der Gesamtfläche gefragt. Bei der Addition der Flächen zählt nur der Flächenanteil, der dem Hauptbesitzer laut Grundbuch gehört: also beispielsweise das Hausgrundstück ganz (1/1), der Anteil an einer Parkfläche zu 1/10, der Anteil an Wegen zu 1/26. Man muss hier selber den Taschenrechner anwerfen und die Flächenanteile addieren, die einem gehört.
            Ich wünsche allen weiterhin viel Freude mit der Grundwertsteuererklärung.


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              #7
              Man muss hier selber den Taschenrechner anwerfen und die Flächenanteile addieren, die einem gehört.
              MS Excel ist auch eine gute Alternative ! Das sieht dann so oder so ähnlich aus:

              Haus mit Garagenhof.JPG
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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