Hallo zusammen,
folgender Fall: Ich wurde ins Ausland zu einer Werksbesichtung eingeladen. Flug, Hotel, Verpflegung wurde vom Gastgeber übernommen. Mein Arbeitgeber hat mir die Fahrt erlaubt, ich musste jedoch Urlaub dafür nehmen. Kann ich die Reise trotzdem als Auslandstätigkeit in den Werbungskosten angeben?
Zweite Frage:
Können Kfz-Versicherung und ADAC Mitgliedschaft abgesetzt werden?
folgender Fall: Ich wurde ins Ausland zu einer Werksbesichtung eingeladen. Flug, Hotel, Verpflegung wurde vom Gastgeber übernommen. Mein Arbeitgeber hat mir die Fahrt erlaubt, ich musste jedoch Urlaub dafür nehmen. Kann ich die Reise trotzdem als Auslandstätigkeit in den Werbungskosten angeben?
Zweite Frage:
Können Kfz-Versicherung und ADAC Mitgliedschaft abgesetzt werden?
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