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Auslandstätigkeit

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    Auslandstätigkeit

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Ich wurde ins Ausland zu einer Werksbesichtung eingeladen. Flug, Hotel, Verpflegung wurde vom Gastgeber übernommen. Mein Arbeitgeber hat mir die Fahrt erlaubt, ich musste jedoch Urlaub dafür nehmen. Kann ich die Reise trotzdem als Auslandstätigkeit in den Werbungskosten angeben?

    Zweite Frage:
    Können Kfz-Versicherung und ADAC Mitgliedschaft abgesetzt werden?

    #2
    Flug, Hotel, Verpflegung wurde vom Gastgeber übernommen.
    Also hattest du keine Aufwendungen, die du geltend machen könntest.

    Können Kfz-Versicherung und ADAC Mitgliedschaft abgesetzt werden?
    Theoretisch kann die KFZ-Haftpflichtversicherung unter Weitere Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend

    gemacht werden. steuerlich hat das aber regelmäßig keinen Effekt, da die Höchstbeträge zumeist bereits durch die KV- und PV-Beiträge

    ausgeschöpft sind. Der ADAC ist kein Berufsverband, was willst du damit ? Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen

    nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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