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Grundsteuer - Art des Grundstückes? Lageplan-Nr.? Bruttogrundfläche?

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    Grundsteuer - Art des Grundstückes? Lageplan-Nr.? Bruttogrundfläche?

    1. Was ist die Lageplan-Nr.? Ist es die Nummer des Flurstücks?

    2. Ich habe ein gemischt genutzes Grundstück, und zwar ungefähr zur Hälfte Wohnungen (Obergeschoss) und gewerbliche Nutzung (Untergeschoss). Es scheint keine Kategorie richtig zu passen. Es ist kein Geschäftsgrundstück (mehr als 80% zur betrieblichen Nutzung) und auch kein Wohn(Miet-)grundstück (mehr als 80% zu Wohnzwecken).
    Ein Nichtwohngrundstück ist allerdings zu überwiegenden Teilen nicht zu Wohnzwecken genutzt, allerdings findet sich hierunter die Gebäudeart "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung), was mir passend erscheint.
    Meine Frage ist: Welche Auswirkungen in der Berechnung wird die Angabe eines Nichtwohngrundstückes haben? Hat jemand einen Tipp, welche Grundstücksart ich auswählen sollte?

    3.
    Daran schließt sich die Frage an, ob ich bei der Bruttogrundfläche des Gebäudes tatsächlich beide Stockwerke angeben soll, da ja nur das untere gewerblich genutzt wird. Kann mir jemand hier etwas raten?

    #2
    Bitte immer das Bundesland angeben !

    Mischen zwischen Sachwert und Ertragswert ist nicht erlaubt, ansonsten gelten für die Grundstückseinstufung die Vorschriften

    des § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Zu den Unterschieden einer Bewertung im Sachwert- oder im Ertragswertverfahren können wir im Anwenderforum nichts sagen.

    Wer das wissen will, muss sich die Berechnungsschemata in Excel nachbauen. Ich habe solche Module, aber nur die Bewertung

    bei der Erbschaftsteuer, bei der Grundsteuer habe ich das nur für Bayern angelegt, da ich nur in Bayern Grundbesitz habe.

    Steuerberatung ist hier im Übrigen nicht erlaubt, die genauen Nutzungsanteile kennst nur du selbst und die führen letztlich zu

    einer bestimmten Einstufung, da gibt es m. M. nach keinen Spielraum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bin im MV. Schade, die Bewertung im Sachwert- oder im Ertragswertverfahren ist genau der Punkt. Aber jetzt weiß ich wenigsten, wie ich die Frage konkret stellen muss, und mit den Nutzungsanteilen werde ich mich jetzt mal genauer auseinandersetzen. Die Antwort hat mir doch schon etwas weitergeholfen. Vielen Dank... auch für den Link (BewG)!
      Zuletzt geändert von JeanettH26; 10.08.2022, 14:46.

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        #4
        Hallo,
        könnten Sie vielleicht noch eine kurze Antwort zu Frage Nr. 1 oben geben, was genau mit Lageplan Nr. gemeint ist? Ich habe mir die gleiche Frage gestellt bei der Grundsteuererklärung in Thüringen.
        Vielen Dank

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          #5
          ... was genau mit Lageplan Nr. gemeint ist?
          Dort steht: (Lageplan-)Nummer. Da man keinen Lageplan mit einreicht, vergibt man selbst eine laufende Nummer für jedes Gebäude bzw,

          für jeden Gebäudeteil, beginnend mit 1 oder auch mit 01.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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