Der Sachverhalt wurde geklärt.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage V: Fragen zur Untervermietung und Eintragungspflicht
				
					Einklappen
				
			
		
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 Anlage V: Fragen zur Untervermietung und EintragungspflichtZuletzt geändert von UT8480THZC; 20.08.2022, 10:46.Stichworte: -
 
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 Gefragt wird in der Anlage V nach Einkünften aus Untervermietung. Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
 
 Wenn da 0 herauskommt, kann man sich den Aufwand sparen. Außerdem ist in den Einkommensteuerrichtlinien eine Bagatellgrenze geregelt.
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


 
	
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