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Anlage V: Fragen zur Untervermietung und Eintragungspflicht

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    Anlage V: Fragen zur Untervermietung und Eintragungspflicht

    Der Sachverhalt wurde geklärt.
    Zuletzt geändert von UT8480THZC; 20.08.2022, 12:46.

    #2
    Gefragt wird in der Anlage V nach Einkünften aus Untervermietung. Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

    Wenn da 0 herauskommt, kann man sich den Aufwand sparen. Außerdem ist in den Einkommensteuerrichtlinien eine Bagatellgrenze geregelt.

    https://esth.bundesfinanzministerium...1-6c2c4102bd0b
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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