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Anlage V: Fragen zur Untervermietung und Eintragungspflicht
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Anlage V: Fragen zur Untervermietung und Eintragungspflicht
Zuletzt geändert von UT8480THZC; 20.08.2022, 12:46.Stichworte: -
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Gefragt wird in der Anlage V nach Einkünften aus Untervermietung. Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Wenn da 0 herauskommt, kann man sich den Aufwand sparen. Außerdem ist in den Einkommensteuerrichtlinien eine Bagatellgrenze geregelt.
https://esth.bundesfinanzministerium...1-6c2c4102bd0bFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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