Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer für ungenutztes Grundstück (Wiese) NRW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer für ungenutztes Grundstück (Wiese) NRW

    Hallo,

    bin neu hier und möchte erstmal ein großes Lob an die Benutzer des Forums aussprechen, denn ich habe schon einige Beitäge zu verschiedenen Themen gelesen und finde, dass sich große Mühe gegeben wird offene Fragen ausführlich und sachlich zu beantworten!

    Zu folgendem Sachverhalt hätte ich dann auch ein paar Fragen bzw. welche Angaben ich dazu in Elster machen muß:

    Ich besitze ein Grundstück (Wiese) von 1267 m² es ist kein Bauland und nicht bebaut. Es ist weder vermietet noch verpachtet und wird auch von mir nicht genutzt es liegt schon seit vielen Jahren brach! Im Anschreiben vom Finanzamt steht "Ihr Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wird unter folgendem Aktenzeichen gefüht....."

    Nun zu meinen Fragen:
    1: Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich zu diesem Grundstück die Anlage GW3 (Anlage Land und Forstwirtschaft) ausfüllen muß auch wenn ich keinen Betrieb der Land und Forstwirtschaft führe?
    2: Falls ja, welche Art der Nutzung (das Grundstück wird wie oben beschrieben in keinsterweise genutzt) gebe ich an?
    3: In den GEObasis.nrw Daten der Finanzverwaltung stehen folgende Angaben zur Fläche des Grundstückes:
    Amtliche Fläche 1267 m²
    Landwirtschafliche Nutzung: Ackerland / Grünland 1167 m²
    Weitere zugeordnete Flächen: Weg 100 m².

    Wie ist dies zu verstehen bzw. welche Angaben unter welchen Punkten muß ich machen?

    Für ein paar Antwoten wäre ich sehr danbar!

    #2
    Zu 1: Richtig, bei Grünland (Landwirtschaftliche Nutzung) sollte es eine Ertragsmesszahl geben, die einzutragen ist.

    Die Wegefläche kann m. E. mangels Kennziffer nicht gesondert ausgewiesen werden.

    Dass das Grundstück nicht bewirtschaftet wird, ist unerheblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X