Hallo,
ich habe Probleme bei der Eingabe einer Eigentumswohnung mit zugehörigem Tiefgaragenstellplatz in die neue Grundsteuererklärung.
Folgender Sachverhalt:
Eigentumswohnung und Tiefgarage liegen auf dem gleichen Flur und Flurstück, haben aber unterschiedliche Grundbuchblätter.
Die Wohnung gehört im vollen Umfang mit 8/1000 mir. Der Tiefgaragenstellplatz gehört mir nur zur Hälfte (1/2 von 2/1000).
Frage: Reicht eine Grundsteuererklärung?
Wenn ja, sind zwei Flurstücke anzulegen? Wie sind dann die Eigentumsverhältnisse des Tiefgaragenstellplatzes anzugeben. Handelt es sich dabei um eine Bruchteilsgemeinschaft? Wie kann die Wohnung als mein alleiniges Eigentum davon separiert werden?
Oder ist es möglich, dass man nur ein Flurstück anlegt und die beiden Anteile addiert (8/1000+1/1000)?
Viele Grüße
Leder
ich habe Probleme bei der Eingabe einer Eigentumswohnung mit zugehörigem Tiefgaragenstellplatz in die neue Grundsteuererklärung.
Folgender Sachverhalt:
Eigentumswohnung und Tiefgarage liegen auf dem gleichen Flur und Flurstück, haben aber unterschiedliche Grundbuchblätter.
Die Wohnung gehört im vollen Umfang mit 8/1000 mir. Der Tiefgaragenstellplatz gehört mir nur zur Hälfte (1/2 von 2/1000).
Frage: Reicht eine Grundsteuererklärung?
Wenn ja, sind zwei Flurstücke anzulegen? Wie sind dann die Eigentumsverhältnisse des Tiefgaragenstellplatzes anzugeben. Handelt es sich dabei um eine Bruchteilsgemeinschaft? Wie kann die Wohnung als mein alleiniges Eigentum davon separiert werden?
Oder ist es möglich, dass man nur ein Flurstück anlegt und die beiden Anteile addiert (8/1000+1/1000)?
Viele Grüße
Leder
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