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Grundsteuer Bundesland Berlin: Zwei Eigentümer Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuer Bundesland Berlin: Zwei Eigentümer Tiefgaragenstellplatz

    Hallo,

    ich habe Probleme bei der Eingabe einer Eigentumswohnung mit zugehörigem Tiefgaragenstellplatz in die neue Grundsteuererklärung.
    Folgender Sachverhalt:
    Eigentumswohnung und Tiefgarage liegen auf dem gleichen Flur und Flurstück, haben aber unterschiedliche Grundbuchblätter.
    Die Wohnung gehört im vollen Umfang mit 8/1000 mir. Der Tiefgaragenstellplatz gehört mir nur zur Hälfte (1/2 von 2/1000).
    Frage: Reicht eine Grundsteuererklärung?
    Wenn ja, sind zwei Flurstücke anzulegen? Wie sind dann die Eigentumsverhältnisse des Tiefgaragenstellplatzes anzugeben. Handelt es sich dabei um eine Bruchteilsgemeinschaft? Wie kann die Wohnung als mein alleiniges Eigentum davon separiert werden?
    Oder ist es möglich, dass man nur ein Flurstück anlegt und die beiden Anteile addiert (8/1000+1/1000)?

    Viele Grüße
    Leder

    #2
    ME machst du eine Erklärung als Alleineigentümer, erklärst das Flurstück doppelt, einmal mit 8/1000 zum ersten und dann nochmal mit 1/1000 zum zweiten Grundbuchblatt, beide der ersten Fläche in der Anlage Grundstück zugewiesen.. In der Anlage Grundstück taucht dann als dein Grundstück Flurstückfläche mal 0,009, auf volle qm abgerundet, mit dem entsprechenden BRW auf.

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      #3
      Vielen Dank. Die Lösung klingt plausibel.

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