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Grundsteuer Thüringen - Bruchteilgemeinschaft Garagengrundstück

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    Grundsteuer Thüringen - Bruchteilgemeinschaft Garagengrundstück

    Guten Tag,
    meine Schwiegereltern haben neben ihrer Eigentumswohnung eine Garage auf einen separaten Grundstück. Das Garagengrundstück ist mit 8 Garagen bebaut und gehört NICHT mit zum Wohnungsgrundstück. Es gibt einen separaten Kaufvertrag über das Garagengrundstück, auf dem die damaligen 8 Eigentümer alle unterschrieben haben. Jahrelang erhielt mein Schwiegervater als einziger die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde und musste zusehen, wie er die anteiligen Steuern von den anderen Eigentümer zurück bekam. Es ging dabei nie um viel Geld, aber mit den Jahren läpperte es sich. Irgendwie haben sie es dann aber geschafft, dass die Gemeinde seit ein paar Jahren von jedem Eigentümer einzeln die alte Grundsteuer einforderte.

    Meine Frage nun zur neuen Grundsteueerklärung: Soweit wir das mitbekommen haben, hat nur mein Schwiegervater die Aufforderung bekommen, für das Garagengrundstück eine Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Heißt das, dass er in dieser Erklärung unter seiner persönlichen Steuernummer nun alle 7 weiteren Eigentümer mit angeben muss und das ganze Theater wieder von vorn losgeht?
    Oder muss er im Hauptvordruck angeben, dass ihm 1/8 gehört und in dem Grundstückformular gibt er wiederum an, dass er "Alleineigentümer" von ca. 50m² ist? Quasi wie beim Wohnungseigentum?

    Vielen Dank

    #2
    Wenn es beim Kauf richtig gemacht wurde, sollte es an den Garagen selbst ja Sondereigentum geben, jedem Miteigentümer ist eine bestimmte

    Garage zugeordnet. Eigentlich sollten solche Garagen dem Wohnungseigentum zugeordnet werden, zu dem sie gehören. Das ist hier scheinbar

    nicht gemacht worden. Es sollte vorab geklärt werden, ob der Umstellung der Grundsteuererhebung durch die Gemeinde eine Aufteilung durch

    das Finanzamt zugrunde lag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      "Wenn es beim Kauf richtig gemacht wurde, sollte es an den Garagen selbst ja Sondereigentum geben, jedem Miteigentümer ist eine bestimmte Garage zugeordnet."
      - Ja, jedem Eigentümer gehört eine bestimmte Garage.

      "Eigentlich sollten solche Garagen dem Wohnungseigentum zugeordnet werden, zu dem sie gehören. Das ist hier scheinbar nicht gemacht worden."
      - Nein, das ist hier nicht der Fall, da das Garagengrundstück erst ca. 10 Jahre später von einigen (nicht von allen) Wohnungseigentümern erworben wurde.

      "Es sollte vorab geklärt werden, ob der Umstellung der Grundsteuererhebung durch die Gemeinde eine Aufteilung durch das Finanzamt zugrunde lag."
      - Das weiß ich leider nicht. Müsste ich ggf. klären. Aber auf Nachfrage beim Finanzamt scheint tatsächlich nur mein Schwiegervater als "Ansprechpartner" für das Grundstück erfasst zu sein. Das heißt dann wahrscheinlich, dass er die Erklärung für alle machen muss und dann eben alle weiteren 7 Eigentümer in der Erklärung angeben muss, richtig?


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        #4
        Nein, das ist hier nicht der Fall, da das Garagengrundstück erst ca. 10 Jahre später von einigen (nicht von allen) Wohnungseigentümern erworben wurde.
        Denen bzw. deren Wohnungseigentum hätte man die Garagen aber doch zuordnen können. Dafür genügt die räumliche Nähe zu den ETW.

        Eigentlich sollte die jetzige Haupterhebung zum Anlass genommen werden, das zu bereinigen. Das ist jetzt kein Thema für das Anwenderforum,

        da müssen die Garageneigentümer zusammenwirken. Um die Miteigentumsanteile am Garagengrundstück richtig zuzuordnen, braucht die

        Bewertungsstelle ja die Aktenzeichen des Wohnungseigentums, dem die Garagen jeweils zuzuordnen sind
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Bei der Grundsteuer habe ich aus versehen bebaute Grundstücke(wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) markiert, Frage wie kann ich dies wieder löschen ?

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            #6
            Frage wie kann ich dies wieder löschen ?
            Indem eine andere Möglichkeit ausgewählt wird.

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            Freundliche Grüße
            Charlie24

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