Guten Tag,
meine Schwiegereltern haben neben ihrer Eigentumswohnung eine Garage auf einen separaten Grundstück. Das Garagengrundstück ist mit 8 Garagen bebaut und gehört NICHT mit zum Wohnungsgrundstück. Es gibt einen separaten Kaufvertrag über das Garagengrundstück, auf dem die damaligen 8 Eigentümer alle unterschrieben haben. Jahrelang erhielt mein Schwiegervater als einziger die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde und musste zusehen, wie er die anteiligen Steuern von den anderen Eigentümer zurück bekam. Es ging dabei nie um viel Geld, aber mit den Jahren läpperte es sich. Irgendwie haben sie es dann aber geschafft, dass die Gemeinde seit ein paar Jahren von jedem Eigentümer einzeln die alte Grundsteuer einforderte.
Meine Frage nun zur neuen Grundsteueerklärung: Soweit wir das mitbekommen haben, hat nur mein Schwiegervater die Aufforderung bekommen, für das Garagengrundstück eine Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Heißt das, dass er in dieser Erklärung unter seiner persönlichen Steuernummer nun alle 7 weiteren Eigentümer mit angeben muss und das ganze Theater wieder von vorn losgeht?
Oder muss er im Hauptvordruck angeben, dass ihm 1/8 gehört und in dem Grundstückformular gibt er wiederum an, dass er "Alleineigentümer" von ca. 50m² ist? Quasi wie beim Wohnungseigentum?
Vielen Dank
meine Schwiegereltern haben neben ihrer Eigentumswohnung eine Garage auf einen separaten Grundstück. Das Garagengrundstück ist mit 8 Garagen bebaut und gehört NICHT mit zum Wohnungsgrundstück. Es gibt einen separaten Kaufvertrag über das Garagengrundstück, auf dem die damaligen 8 Eigentümer alle unterschrieben haben. Jahrelang erhielt mein Schwiegervater als einziger die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde und musste zusehen, wie er die anteiligen Steuern von den anderen Eigentümer zurück bekam. Es ging dabei nie um viel Geld, aber mit den Jahren läpperte es sich. Irgendwie haben sie es dann aber geschafft, dass die Gemeinde seit ein paar Jahren von jedem Eigentümer einzeln die alte Grundsteuer einforderte.
Meine Frage nun zur neuen Grundsteueerklärung: Soweit wir das mitbekommen haben, hat nur mein Schwiegervater die Aufforderung bekommen, für das Garagengrundstück eine Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Heißt das, dass er in dieser Erklärung unter seiner persönlichen Steuernummer nun alle 7 weiteren Eigentümer mit angeben muss und das ganze Theater wieder von vorn losgeht?
Oder muss er im Hauptvordruck angeben, dass ihm 1/8 gehört und in dem Grundstückformular gibt er wiederum an, dass er "Alleineigentümer" von ca. 50m² ist? Quasi wie beim Wohnungseigentum?
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