Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - Unterschiedliche Bodenrichtwerte bei ein Flurstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - Unterschiedliche Bodenrichtwerte bei ein Flurstück

    Hallo,

    unser Grundstück hat eine Flurstücknummer mit zwei Teilflächen mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten. Dementsprechend habe ich im Formular "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" in Anlage GW2, Abschnitt "Angaben zum Grundstück" zwei Einträge gemacht. Nun wird mir immer folgende Fehlermeldung angezeigt:

    "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist.".

    Dies unabhängig davon, ob ich im Hauptvordruck (GW1), Abschnitt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eine Zeile mit der Gesamtfläche oder zwei mit der jeweiligen Teilfläche eingetragen habe (vermutlich muss ich hier einen Eintrag mit der Gesamtfläche machen.

    Mir ist überhaupt nicht klar, wo in der Anlage GW2 überhaupt ein Flurstück einzutragen ist. Ist doch eigentlich klar, dass sich die Einträge in GW2 auf das im Hauptvordruck genannte Flurstück bezieht - oder?

    Oder ist das vielleicht ein Fehler im Programm? Ich habe die Daten zu einem Einfamilienhaus aus der Erklärung zu einer Eigentumswohnung in einer anderen Gemarkung übernommen und dann angepasst, damit ich meine ganzen Adressdaten nicht neu eintippen muss.

    Wie werde ich diese Fehlermeldung los?

    Freundliche Grüße, Wu
    Zuletzt geändert von Charlie24; 10.08.2022, 20:08.

    #2
    Zitat von Wurm Beitrag anzeigen

    Mir ist überhaupt nicht klar, wo in der Anlage GW2 überhaupt ein Flurstück einzutragen ist. Ist doch eigentlich klar, dass sich die Einträge in GW2 auf das im Hauptvordruck genannte Flurstück bezieht - oder?
    Es ist auch andersrum. Bei dem im Hauptvordruck angegeben Flurstück muss angegeben werden, ob es in der ersten, zweiten oder beiden Flächen in der Anlage Grundstück enthalten ist. Bei dir anscheinend Letzteres.

    Kommentar


      #3
      Wenn unterschiedliche Bodenrichtwerte für nur ein Flurstück gelten, muss beiden Flächen (Schlüsselwert: 3) ausgewählt werden.

      Ich habe den Titel des Themas an die Fragestellung angepasst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Das ist die Antwort auf meine Frage.

        Leider habe ich die weder in der Hilfe zum Feld „enthalten in“ mit den Schlüsselwerten (Flurstück im Hauptvordruck), noch in der „Hilfe zur Ermittlung des Bodenrichtwerts“ bzw. bei den Feldern „Fläche“ und „Bodenrichtwert“ (Anlage GW2), noch in den PDF Dokumentationen „Elektronische Erklärungsabgabe“ oder „Fall 1: „Ich bin Alleineigentümer*in eines Einfamilienhauses" gefunden.


        Und die Feldbezeichnung „enthalten in“ ist in diesem Fall halt auch nicht wirklich hilfreich, denn tatsächlich ist ja nicht das Flurstück in mehreren Grundstücksteilen enthalten, sondern die Grundstücksteile sind Teile eines Flurstücks, also genau umgekehrt. Da ist man wohl vom „Normalfall“, ein Grundstück umfasst mehrere Flurstücke, ausgegangen. Und irgendwie ist das schon ein bisschen das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt, wenn man im Hauptformular eine Angabe machen muss, die sich auf Einträge bezieht, die erst später in einer Anlage zu machen sind. Falls da noch mal jemand Hand an die Hilfe anlegt, wäre beim Feld "enthalten in " (das besser "gehört zu" heißen würde) der Hinweis auf den Schlüsselwert 3 und die dann folgenden mehreren Zeilen in Anlage 2 hilfreich.

        Also wie gesagt, die Fehlermeldung ist jetzt weg und für alle, die über diese Frage stolpern noch die Klarstellung: Im Hauptvordruck habe ich das Flurstück einmal mit der Gesamtfläche eingetragen und keine zwei Zeilen mit den jeweiligen Teilflächen. Dann Schlüsselwert 3 wie schon beschrieben. Hoffe, das ist jetzt so korrekt.

        Und zum Titel der Diskussion: Wenn ich ein Problem habe, suche ich in den Foren nach dem Symptom das ich wahrnehme, in dem Fall die Fehlermeldung und nicht nach der Ursache, die ich da noch nicht kenne. Insofern fand ich meinen Titel zutreffend. Da bin ich aber flexibel und lass das einfach mal so stehen, wie es jetzt ist.

        Danke noch mal für den Lösungshinweis

        Wu

        Kommentar


          #5
          Solche Anpassungen des Titels eines Themas sind für andere Nutzer gedacht, das Forum hat ja viele Besucher.

          Zu der Frage, wann Schlüsselwert 3, beide Flächen auszuwählen ist, gibt es leider keinerlei Onlinehilfe.

          Ich habe das schon Anfang August schriftlich moniert, bisher hat aber niemand reagiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X