Grundsteuer

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  • Hgruenert
    Neuer Benutzer
    • 10.08.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer

    Ich lande immer wieder auf dem gleichen Fehler mit folgender Fehlermeldung:
    Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.
    • Hauptvordruck (GW1)
      • 1 - Angaben zur Feststellung
    Ich finde keine Anlage Grundstück. Im übrigen habe ich alles ausgefüllt und es gab keine weitere Beanstandung.

    Kann mir einer helfen
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ich finde keine Anlage Grundstück.
    Die musst du hinzufügen, ohne die geht es nicht.

    Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Hgruenert
      Neuer Benutzer
      • 10.08.2022
      • 2

      #3
      Hallo Charlie 24, vielen Dank für deine schnelle Reaktion. Bei mir geht es allerdings nicht um die Steuererklärung, sondern um die Erklärung zur Neufestlegung der Grundsteuern via ELSTER. Ein unlogisch erstelltes Programm.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        ... sondern um die Erklärung zur Neufestlegung der Grundsteuern via ELSTER.
        Das Hinzufügen von Anlagen funktioniert genauso wie bei der Einkommensteuer, es gibt nur deutlich weniger Anlagen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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