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Grundsteuer NRW Tiefgarage Anteil

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    Grundsteuer NRW Tiefgarage Anteil

    Liebes Forum,
    es geht um die Grundsteuerangaben einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenplatz. Es gibt zwei Grundbucheinträge. Einen für die Wohnung (Anteil 349/10000) und einen zweiten für den Tiefgaragenplatz (1/10000) bei einer Gesamtfläche von 2331qm. Bei der Wohnung komme ich als Anteil auf 81qm. Aber bei der Tiefgarage nur auf 0.23qm also abgerundet 0. Das darf ich aber nicht im Elsterfornular angeben (muss größer als null sein). Kann ich den Tiefgaragenanteil dann einfach weglassen?
    Danke für jegliche Hinweise!

    #2
    Wie das zu machen ist, siehst du aus dem nachstehenden Tabellenbeispiel.

    Tabelle_TG.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Beispieltabelle. Genauso habe ich es gemacht. Ich habe halt nur das Problem, das der Anteil abgerundet 0 ist (1/10000x2331=0.23). Das führt dann zu einem Fehler.

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        #4
        Genauso habe ich es gemacht.
        Nein, genauso hast du es nicht gemacht. Es gibt in deinem Fall keine 2 Werte für die Anlage Grundstück. Bei identischem Bodenrichtwert

        ist nur ein Summenwert in Zeile 4 einzutragen. Die Summe ist 81,59 m², was natürlich ebenfalls zur Abrundung auf 81 m² führt. Da erst die

        Gesamtsumme abgerundet werden darf, kann das Ergebnis auch anders ausfallen. Bei 351/10000 für die ETW wärst du bei 82 m² gelandet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Jetzt verstehe ich! Super! Vielen Dank!

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            #6
            Hallo Charlie 24,
            Hallo Forum

            verstehe noch immer nicht...

            habe in NRW bei Gesamtfläche 3537 m2 2 Grundbuchblätter, 1x Wohnung 199/10.000 (Wg hat 69,85 m2) und 1x Tiefgarage 20/10.000. Es werden 2 Preiskategorien angegeben, 1x für ein-zweigeschossig, 1x für mehrgeschossig.

            Ich gehe davon aus, der Preis richtet sich in beiden Fällen nach dem Wohnhaus, welches mehrgeschossig ist?

            Trage ich nun beide Flurstücke einzeln ein, erhalte ich eine Fehlermeldung, denn es werden statt meiner 70 m2, 77 m2 errechnet. In NRW gehört doch meines Wissens die TG gar nicht mit dazu, sondern muss nur im gesonderten Blatt als -in meinem Fall- 1 TG-Stellplatz angegeben werden, und NRW rechnet dann irgendeine Pauschale von 35 Euro mit ein.

            Gebe ich nur meine Wohneinheit ein, erhalte ich die korrekten 70 m2.

            Kann ich also die TG bei Angabe der Flurstücke entfallen lassen? Oder mache ich hier einen Denkfehler?

            Danke für eine Rückmeldung!
            Gruß Eri

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              #7
              Sorry, hab ich noch vergessen, die Flurstücke von TG und WG sind diesselben.

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                #8
                Zitat von EriMü Beitrag anzeigen
                Kann ich also die TG bei Angabe der Flurstücke entfallen lassen? Oder mache ich hier einen Denkfehler?
                Hier geht es zunächst um deinen Anteil an Grund und Boden, und dir gehören die 77qm aus beiden Flurstücken. Punkt.

                Hingegen zählt die Garage nicht zur Wohn- bzw. Nutzfläche dazu.

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                  #9
                  Zitat von EriMü Beitrag anzeigen
                  Sorry, hab ich noch vergessen, die Flurstücke von TG und WG sind diesselben.
                  Das ist egal. Es sind zwei verschiedene Teilstücke desselben Flurstücks. Jeden Tag ein Dutzend mal erklärt.

                  Kommentar


                    #10
                    Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie sachlich bleiben würden. Auch wenn es bereits ein Dutzend mal erklärt wurde.

                    Vielleicht können Sie mir ja diese Frage noch beantworten:

                    Wenn in NRW die Tiefgarage pauschal berechnet wird, warum muss ich dann zur Grundsteuerberechnung -in meinem Fall- 7 m2 mehr angeben, für die TG?

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                      #11
                      Wenn in NRW die Tiefgarage pauschal berechnet wird, warum muss ich dann zur Grundsteuerberechnung -in meinem Fall- 7 m2 mehr angeben, für die TG?
                      Die Bewertung des TG-Stellplatzes mit 35,00 € Nettokaltmiete ist die eine Sache, die Bewertung des damit verbundenen Miteigentumsanteils

                      am Grund und Boden ist eine andere Sache. Beides fließt in den Grundsteuerwert ein. Bei der Wohnung ist das ja genauso.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von EriMü Beitrag anzeigen
                        Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie sachlich bleiben würden. Auch wenn es bereits ein Dutzend mal erklärt wurde.
                        Ich habe sachlich geantwortet.


                        Zitat von EriMü Beitrag anzeigen
                        Wenn in NRW die Tiefgarage pauschal berechnet wird, warum muss ich dann zur Grundsteuerberechnung -in meinem Fall- 7 m2 mehr angeben, für die TG?
                        Weil die 7qm dir gehören. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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                          #13
                          Hallo Charlie24 u multi,
                          ok, gut, habe jetzt verstanden.
                          Vielen Dank.

                          Gruß
                          Eri

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