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Fragebogen steuerliche Erfassung Summe der Umsätze und Kleinunternehmerregelung

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    Fragebogen steuerliche Erfassung Summe der Umsätze und Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    Da ich eine freiberufliche wissenschaftliche Tätigkeit aufgenommen habe muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Als Beraterin werde ich dieses Jahr insgesamt ca 14850 verdienen das habe ich in Zeile 130 als geschätze Summe der Umsätze angegeben. Da diese Einnahmen unter der Grenze für die Umsatzsteuer (22.000 Euro) liegen habe ich in Zeile 131 ein Häkchen gesetzt, dass ich die Kleinunternehmerregelung anwenden möchte, somit entfallen Angaben über die Zahhlast/Überschuss und Soll/Ist Versteuerung.
    Das Program meldet mir jedocch immer wieder einen Fehler:

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Der auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG oder es wurde auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Bitte vervollständigen Sie die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte".

    Ich habe ein bisschen herumprobiert, wenn ich 10 000 Euro eingebe bei Umsätzen tritt kein Problem auf. Aber woran liegt das wenn 14 850 Euro ja immer noch deutlich unter der Umsatzsteuergrenze liegen?

    Wäre super wenn jemand einen Tip oder Erklärung hat.

    Danke!

    Theresa

    #2
    Ich verschiebe die Frage mal in ein besser passendes Unterforum. In ElsterFormular gab es den Fragebogen nie.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zunächst ist eine "Beraterin" normalerweise eine gewerbliche Tätigkeit, sofern sie nicht in § 18 EStG genannt wird. ggf. ist dann auch eine Gewerbeanmeldung fällig.

      Möglicherweise ist das Problem genau das, was auch in der Fehlermeldung steht. Wenn Deine Tätigkeit beispielsweise zum 01.08.2022 startet und Du in der Zeit vom 01.07.-31.12. mit einem Umsatz von 14.850 € rechnest, sind das auf das Jahr umgerechnet 29.700 €, womit Du die Umsatzgrenze deutlich übersteigen würdest und Dir die Kleinunternehmerregelung in 2022 nicht mehr zustände.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo,

        Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass obwohl ich für 2021 nicht mehr als 22.000 Euro verdiene , ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen muss, da ich, wenn ich früher angefangen hätte zu arbeiten, ich mehr verdienen hätte können?!?
        Obwohl mein Gesamtverdienst also deutlich unter 22.000 Euro liegt muss ich Umsatzsteuer zahlen?

        P.S. Selbstständig ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeiten fallen laut § 18 EStG unter die Freiberuflichkeit

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          #5
          Ja, das verstehst Du richtig. Das Umsatzsteuerrecht geht -ausgehend von meinem Beispiel- davon aus, dass Du grundsätzlich Regelunternehmerin bist, in bestimmten genau definierten Ausnahmefällen -siehe § 19 UStG- Du aber als Kleinunternehmerin behandelt wirst, d.h. Deine Umsätze nicht versteuerst, dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug hast. Man geht auch davon aus, dass Du quasi jeden Monat genau 1/12 Deines Jahresumsatzes tätigst. Infolgedessen bist Du dann gerade keine Kleinunternehmerin, wenn Du im Dezember mit einem Umsatz von 21.999 € startest, denn Dein Unternehmen ist von so einem wirtschaftlichen Gewicht, dass Du im ganzen Jahr einen Umsatz von 263.988 € und damit deutlich über 22.000 € hättest bzw. in meinem Beispiel aus Beitrag #3 von 29.700 €.

          Rein vorsichtshalber: Der Begriff "verdienen" impliziert, dass Du damit "Gewinn" meinst (= Einnahmen abzüglich Ausgaben). Das ist ein einkommensteuerlicher Begriff. Bei der Umsatzsteuer geht es um die Einnahmen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Okai alles klar, danke für die Erklärungen!

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