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Grundsteuer Feststellungserklärung Fahrrecht (Servitut) Baden-Württemberg

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    Grundsteuer Feststellungserklärung Fahrrecht (Servitut) Baden-Württemberg

    ELSTER Feststellungserklärung Grundsteuer Baden-Württemberg

    Im Grundbuch zum Flurstück auf dem mein Wohnhaus steht
    (741m², Bodenrichwert 610€) ist eingetragen:

    Fahrrrecht, Serv. (verstehe ich als Servitut)
    Für 197 qm Fahrrecht. Das ist ein einfacher Weg, der sich rechts
    an meinem Wohnhausgrundstück befindet.

    D.h. dem Besitzer des Nachbargrundstücks ist ein Überfahrrecht
    auf meinem Grundstück eingeräumt, um sein Grundstück in 2. Reihe
    zu erreichen.

    Wert gesamt 741*610=452010
    davon Weg 197*610=120170

    Das müsste sich doch irgendwie wertmindernd (also weniger Grundsteuer)
    auswirken, da diese 197m² nicht bebaubar sind.
    Zuletzt geändert von Jan_BW; 10.08.2022, 20:47.

    #2
    Das müsste sich doch irgendwie wertmindernd (also weniger Grundsteuer) auswirken, da diese 197m² nicht bebaubar sind.
    Bei der Erbschaftsteuer vielleicht, bei der Grundsteuer glaube ich das eher nicht.

    Ein Thema für das Anwenderforum ist das ohnehin nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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