Grundsteuer - Mehrere Grundstücke/verschiedene Nutzungsarten

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  • Bjoernerik
    Neuer Benutzer
    • 10.08.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer - Mehrere Grundstücke/verschiedene Nutzungsarten

    Hallo zusammen, in der Grundsteuererklärung muss ich verschiedene Grundstücke aufführen, da ich kleine Parzellen besitze. Einige davon sind Landwirtschaft, einige davon sind unbebaute Fläche. Kann ich diese alle in einer Erklärung abgeben? Wenn ja, wie? Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Kann ich diese alle in einer Erklärung abgeben?
    Nein, für jede wirtschaftliche Einheit ist eine eigene Erklärung einzureichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Bjoernerik
      Neuer Benutzer
      • 10.08.2022
      • 3

      #3
      Danke Dir. Was bezeichnet man den als „wirtschaftliche Einheit“? Die Grundstücke Landwirtschaft ist eine Einheit und die anderen (unbebaut) eine weitere?
      Zuletzt geändert von Bjoernerik; 10.08.2022, 19:58.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Alles, wofür es ein eigenes Aktenzeichen gibt, gehört jeweils zu einer wirtschaftlichen Einheit. Wir haben z. B ein bebautes Grundstück

        sowie ein unbebautes Grundstück (Bauparzelle), außerdem habe ich noch eine sog. Stückländerei (Land- und Forstwirtschaft). Für jede Einheit

        musste eine eigene Grundsteuererklärung erstellt und übermittelt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Bjoernerik
          Neuer Benutzer
          • 10.08.2022
          • 3

          #5
          Danke Dir! Bjoern

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