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Werbungskostenpauschbeträge

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    Werbungskostenpauschbeträge

    Hallo,
    Frage:
    Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird vom Programm einmal der "Pauschbetrag für Versorgungsbezüge" von 102,- Euro angesetzt und gleichzeitig die echten Werbungskosten (Beitrag zur Gewerkschaft (180,-) und Kto Führungsgebühr (16,-) in der Berechnung berücksichtigt. Das FA berücksichtigt logischerweise nur die echten Kosten (180,- plus 16,-). Wieso berechnet Elster dies falsch oder wo mache ich den Fehler?
    Danke
    Mark

    #2
    Zunächst ist die Frage, ob Du aus der Lohnsteuerbescheinigung alle Eintragungen zu Versorgungsbezügen (Nr. 8, 9, 29 - 32) exakt so ohne Ergänzung übernommen hast.

    Der andere Punkt ist, ob / welche Eintragungen Du bei "Werbungskosten in Sonderfällen" gemacht bzw. gerade nicht gemacht hast. Wenn Du beispielsweise reiner Pensionär bist, gehören die von Dir genannten Werbungskosten nicht in die "normalen" Werbungskostenfelder der Anlage N, sondern in das zusammengefasste Feld in Zeile 73 (oder 74).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Wieso berechnet Elster dies falsch oder wo mache ich den Fehler?
      Weil du es vermutlich in den falschen Zeilen der Anlage N erfasst hast. Als Versorgungsempfänger muss man die über

      102,00 € hinausgehenden Werbungskosten in der Anlage N auf Seite 18 in Zeile 73 erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Picard777, hallo Charlie24,

        Danke für Eure Hilfe, jetzt funktioniert es.

        Gruß Mark

        PS: Jetzt ist mir was anderes aufgefallen aber dazu mache ich ein neues Thema.

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